Kontaktrecht

Auch eine Ärztin hat Zeit, um ihre Kinder abzuholen

Eine Medizinerin scheiterte vor Gericht mit der Ansicht, dass es ihr beruflich unzumutbar sei, zum Vater ihrer Kinder zu fahren.

Wien. Im Streit um das Sorgerecht erhob eine Frau schwere Vorwürfe gegen den Vater ihrer Kinder. Sie äußerte den Verdacht, der Mann würde den Nachwuchs missbrauchen bzw. misshandeln. Vorwürfe, für die die Gerichte keine Anhaltspunkte finden konnten.

Aber die Frau störte noch etwas anderes an dem Sorgerecht zu den Kindern, das sie laut Gericht mit dem Vater zumindest vorläufig teilen muss. Nämlich dass sie als Ärztin einmal pro Woche den Nachwuchs beim Vater abholen solle. Das sei ihr nicht zumutbar, meinte die Medizinerin mit Verweis auf ihren Beruf. Aber ist das ein Argument, mit dem man die Richter überzeugen kann?

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