Reparaturkosten

Motor ging neun Monate nach Kauf ein: Autohaus haftet nicht für Schaden

Getty Images (Jon Cherry)
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Bei niedrigpreisigen Fahrzeugen dürfe man sich nicht zu viel erwarten, sagt das Gericht. Käufer eines Gebrauchtwagens scheitert mit Klage.

Wien. So alt war das Gefährt noch nicht gewesen, das ein Mann in einem Autohaus erstanden hatte. Im Jänner 2016 war es erstmals zugelassen worden. Im Dezember 2017 sollte der neue Käufer den Wagen erwerben. Doch nur neun Monate später der Schock: Der Pkw wies einen Motorschaden auf.

Rund 12.500 Euro sollte nun die Reparatur kosten. Das waren um tausend Euro mehr, als der Kaufpreis betragen hatte. Dies schmeckte dem Käufer nicht und er befand, dass das Autohaus für die Reparaturkosten aufkommen solle. Eine Idee, von der wiederum der Kfz-Händler gar nichts hielt. Und so musste vor Gericht die Frage geklärt werden: Wie viel darf man sich beim Kauf eines Gebrauchtwagens erwarten?

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