Justiz

Weisungsrat hatte Bedenken wegen Fuchs-Anklage

Oberstaatsanwalt Johann Fuchs
Oberstaatsanwalt Johann FuchsAPA/HERBERT NEUBAUER
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Justizministerin Alma Zadic soll eine neuerliche Befassung des Weisungsrates per Weisung verhindert haben. Ihr Ressort will heute eine Stellungnahme abgeben.

Der Weisungsrat im Justizministerium soll Bedenken wegen des Strafantrags gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Johann Fuchs gehabt haben, schreiben "Kurier" und "Tiroler Tageszeitung" in ihren Montags-Ausgaben. Zwar habe die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Anklage nach der Kritik adaptiert. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) soll eine neuerliche Befassung des Weisungsrates dann per Weisung verhindert haben.

Gegen Fuchs wurde ein Strafantrag wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss eingebracht. Ihm wird vorgeworfen, dem ehemaligen Justizministeriums-Sektionschef Christian Pilnacek verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin vorbereite. Die inkriminierte Falschaussage wiederum ist eine Folge von Fuchs Auftritt im "Ibiza"-Ausschuss, wo er im März 2021 auf die Frage, ob er Aktenteile weitergegeben habe, sinngemäß meinte, dass er sich nicht daran erinnern und dies daher weder bestätigen noch ausschließen könne.

„Clamoroser" Fall

Da es sich bei Fuchs um einen sogenannten "clamorosen" (mit öffentlichem Interesse verbundenen) Fall handelt, wurde das Vorhaben der WKStA wie in solchen Causen üblich dem Weisungsrat vorgelegt, dessen Urteil aber nicht bindend ist. Dem Beratergremium war laut den Medienberichten die Begründung "unzureichend", dass die dem Oberstaatsanwalt vorgeworfene Weitergabe von Akteninhalten an Pilnacek Amtsgeheimnisverrat sei.

Der Weisungsrat hatte aufgrund der zur "Verfügung gestellten Unterlagen Bedenken gegen die Genehmigung des Anklagevorhabens". Die Anklagebehörde adaptierte daraufhin den Strafantrag. Die Möglichkeit einer neuerlichen Beurteilung soll es aber für den Weisungsrat nicht gegeben haben. "Da der Weisungsrat schon einmal gehört wurde, liegt kein Fall der obligatorischen Befassung des Weisungsrats vor", soll es in einem Schreiben des Ministeriums heißen.

Das Justizministerium kündigte für den Vormittag eine Stellungnahme zum Vorgehen an.

(APA)

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