Hochschule

uniko ortet "zweckwidrige" Finanzierung der TU Oberösterreich

Die neue Hochschule soll aus jenem Notfallstopf finanziert werden, der den öffentlichen Universitäten für „besondere Finanzierungserfordernisse“ zusteht.

Als übereilt und parteipolitisch motiviert hatte die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) die Pläne zur Gründung einer neuen TU für Digitalisierung und digitale Transformation in Oberösterreich bereits im Vorfeld kritisiert. Nun gibt es weiteren Zündstoff, denn: Die Hochschule soll – wie aus dem am Mittwoch präsentierten Gesetzesentwurf hervorgeht –  aus jenem Notfallstopf finanziert werden, der den öffentlichen Universitäten laut Universitätsgesetz für „besondere Finanzierungserfordernisse“ zusteht.

uniko-Präsidentin Sabine Seidler nennt dieses Vorgehen am Montag in einer Aussenung „eine skandalöse Umgehung des Universitätsgesetzes und einen Affront gegenüber allen öffentlichen Universitäten und den Steuerzahlern“.

„Während wir angesichts der steigenden Inflation nicht wissen, wie wir unsere Stromkosten bezahlen sollen, wird eine Universität, deren Sinnhaftigkeit sich mir bis heute nicht erschließt, mit jenem Notgroschen finanziert, den wir zumindest als anteilige Kompensation der rasant steigenden Kosten dringend benötigen wurden, um unseren Betrieb aufrecht zu erhalten“, kritisiert Seidler.

Als besonders fragwürdig, „wenn nicht sogar rechtswidrig", sieht sie das rechtliche Konstrukt hinter dem Finanzierungsplan an: Die einbehaltenden Mittel der sogenannten „Ministerreserve“ (bis zu 2 Prozent des gesamten Unibudgets) müssen laut UG „den Universitäten in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden“. Die neue TU in Oberösterreich, eine Mischung aus juristischer Person öffentlichen Rechts und GmbH, soll jedoch bewusst außerhalb des Universitätsgesetzes gegründet werden. „Der TU OÖ werden so öffentliche Mittel zugeschanzt, die ihr rechtlich nicht zustehen.“

(Red.)

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