Bedenken

Sozialhilfe: Anspruch für Ukraine-Flüchtlinge weiter unklar

Symbolbild: Erfassungsstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Symbolbild: Erfassungsstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

ÖVP-Klubchef Wöginger hat einen Anspruch angekündigt - sein Integrationssprecher Ernst Gödl hegt allerdings verfassungsrechtliche Bedenken.

Der von der Regierung angekündigte Anspruch auf Sozialhilfe für Ukraine-Vertriebene ist noch offen. Obwohl ÖVP-Klubobmann August Wöginger dies in der Vorwoche angekündigt hat, führte sein Integrationssprecher Ernst Gödl am Montag verfassungsrechtliche Bedenken ins Treffen und kündigte weitere Verhandlungen an.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hatte Wöginger am Dienstag vergangener Woche bei der Präsentation der Neuregelung der Sozialhilfe angekündigt, dass man den Anspruch auf Sozialhilfe für die Ukraine-Flüchtlinge in einem "separaten Sondergesetz" regeln werde. Sie würden damit den Asylberechtigten gleichgestellt.

Zuständigkeitsbereich der Länder

ÖVP-Integrationssprecher Ernst Gödl stellte dazu am Montag im Ö1-"Mittagsjournal" fest: "Die ursprünglich beabsichtigte Lösung ist auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen." Das müsse noch geklärt und auf Regierungsebene verhandelt werden. Der ÖVP sei es aber jedenfalls wichtig, dass Familienleistungen gewährt werden sollen.

Es müsse jedenfalls auch mit den Ländern geklärt werden, wer welche Leistungen finanziert. Für die Sozialhilfe sind die Länder zuständig, die Asyl-Grundversorgung zahlt zu 60 Prozent der Bund und zu 40 Prozent die Länder.

>>> Bericht im Ö1-"Mittagsjournal"

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.