Prozess

Chef schoss auf Soldat: Klage erfolgreich

Grundwehrdiener sind rechtlich anders zu behandeln als normale Arbeitnehmer.
Grundwehrdiener sind rechtlich anders zu behandeln als normale Arbeitnehmer.Feature: Bruckberger
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Republik wollte nach Unfall keinen Schadenersatz zahlen. Oberster Gerichtshof entschied für den Grundwehrdiener.

Als das Unglück im August 2019 geschehen war, hatte man sich im Heer betroffen gezeigt. Der zuständige Militärkommandant sagte dem Soldaten und seinen Angehörigen jegliche Unterstützung zu. Doch als es um Schadenersatz für den damals verletzten Grundwehrdienerging, ließ es die Republik auf einen Prozess ankommen. Nun aber bekam der Soldatrecht, wie ein der „Presse“ vorliegendes Urteil zeigt.

Der Mann war schwer verletzt worden, weil ihm sein Vorgesetzter irrtümlich in den Oberschenkel geschossen hatte. Er hatte gedacht, dass seine Waffe nicht geladen sei. Doch wenn jemand bei der Arbeit verletzt wird, hat der Dienstgeber wenig zu fürchten. Er kann sich auf sein Dienstgeberhaftungsprivileg berufen. Aber gilt dieses Sonderrecht auch für den Staat gegenüber Grundwehrdienern?

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