Bestellung

Parteiengesetz: SPÖ bringt Vorschlag zur Rechnungshof-Stärkung

Die Spitze des Rechnungshofs soll künftig mit 2/3-Mehrheit gewählt werden, verlangt die SPÖ. Außerdem sollen mehr Sonderprüfungen ermöglicht und Wahlkampfkosten genau aufgeschlüsselt werden.

Die SPÖ hat am Mittwoch der Koalition ihre Vorschläge übermittelt, die sie für die Zustimmung zum Parteiengesetz umgesetzt sehen will. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Stärkung des Rechnungshofs bzw. der Parlamentsparteien, die mehr Sonderprüfungen beantragen können sollen. Zudem soll die Spitze des Rechnungshofs künftig nicht mit einfacher, sondern mit Zwei-Drittel-Mehrheit gekürt werden.

Die Vorschläge der Sozialdemokraten haben schon daher Bedeutung, dass die Koalition für die Umsetzung von Teilen des Parteiengesetzes die Stimmen einer der beiden großen Oppositionsparteien braucht, um die Verfassungsmehrheit zu erreichen. Daher hat der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried nun gemeinsam mit SP-Rechnungshof-Sprecherin Karin Greiner den Klubobleuten der Koalition Ideen übermittelt. Damit wolle man sich "konstruktiv in die Diskussion einbringen", heißt es in einem Schreiben.

Künftig soll es Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen

Aus Sicht der SPÖ braucht die Spitze des Rechnungshofs jedenfalls eine breitere demokratische Legitimierung. War bisher nur eine einfache Mehrheit bei der Bestellung notwendig, wie sie etwa Margit Kraker bei ihrer Bestellung 2016 durch ÖVP und SPÖ erfuhr, soll es künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen. Dies wäre freilich ein Stück in die Zukunft gerichtet, da Krakers Amtszeit erst 2028 ausläuft.

Andere Initiativen könnten schon früher Wirkung entfalten. Aktuell können 20 Abgeordnete eine Sonderprüfung des Rechnungshofs beantragen, wobei allerdings nur drei dieser Prüfungen parallel laufen können. Dies will die SPÖ deutlich ausweiten. So soll schon ab fünf Mandataren eine außerordentliche Prüfung verlangt werden können. Ab 20 Mandataren könnten Parteien sogar zwei beantragen. Die Ergebnisse sollen "tunlichst" innerhalb von sechs Monaten vorliegen.

Verlangt wird ferner, dass der Rechnungshof regelmäßig Wahrnehmungsberichte über potenzielle Sachspenden von Ministerien an Parteien vorlegt, die ja bereits nach geltendem Recht unzulässig sind. Weiters sollen Studien, Umfragen und sonstige Auftragswerke der Ministerien und deren Kosten in Zukunft über den Rechnungshof veröffentlicht werden. Schließlich schlägt die SPÖ vor, dass die Kompetenz des RH zur Prüfung politischer Parteien sinngemäß auf wahlwerbende Gruppierungen ausgedehnt werden.

Rechnungshof soll Verdacht selbst nachgehen können

Schon die Koalitionsvorlage würde dem Rechnungshof mehr Rechte einräumen. Der Entwurf von ÖVP und Grünen soll es dem Rechnungshof ermöglichen, einem "begründetem Verdacht" auf Verletzung des Parteiengesetzes selbst nachzugehen. Derzeit kann er nur Wirtschaftsprüfer damit beauftragen.

Die Definition von "parteinahen Organisationen" soll weiter gefasst werden, um mögliche Schlupflöcher und Gesetzeslücken auszumerzen. Vereine, die zwar formal nicht einer Partei angehörten, konnten Transparenzregeln bisher nämlich leicht umschiffen. Vermögen und Schulden müssen die Parteien dem neuen Entwurf zufolge künftig offenlegen. Auch Einnahmen und Ausgaben sollen detaillierter veröffentlicht werden - bis hinunter auf Bezirks- und Gemeindeebene. Wahlkampfkosten müssten in Zukunft nicht nur veröffentlicht, sondern auch genau aufgeschlüsselt werden.

Bei Parteispenden von über 500 Euro vierteljährlich soll eine namentliche Nennung verpflichtend werden (bisher 2573 Euro). Anonyme Spenden sind dann nur noch bis 150 Euro zulässig (bisher 515 Euro). Einzelspenden über 7720 Euro bleiben generell verboten.

(APA)

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