Rechtsstreit

Infinus-Geschädigte fordern von Uniqa 99 Millionen Euro

Klagsausdehnung führt laut Versicherungskonzern zu keine relevanten Veränderung der Risikoeinschätzung.

Gegen den Versicherungskonzern Uniqa als Rechtsnachfolgerin der früheren deutschen FinanceLife Lebensversicherung ist die vor eineinhalb Jahren im Zusammenhang mit dem früheren Infinus-Betrugsskandal in Deutschland eingebrachte zivilrechtliche 3,9-Millionen-Euro-Schadenersatzklage nun auf 99,2 Millionen Euro ausgedehnt worden. Das teilte die Uniqa am Mittwoch mit, betonte jedoch neuerlich, dass aus ihrer Sicht "die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt sind".

FinanceLife, die 2016 mit der Uniqa Österreich verschmolzen wurde, hatte Anfang des vergangenen Jahrzehnts mit Gesellschaften der später insolventen Infinus-Gruppe Fondspolizzen abgeschlossen. Die behaupteten Ansprüche stammen aus dem bereits 2011 beendeten Deutschlandgeschäft der FinanceLife. Die Klage, die von einer deutschen Zweckgesellschaft eingebracht wurde, steht in Zusammenhang mit Schuldverschreibungen der deutschen Infinus-Gruppe, über die 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.

In der Klagsausdehnung, die in mehreren Schritten mit kleineren Beträgen nunmehr auf rund 99,2 Millionen Euro erfolgte, würden keine wesentlichen neuen Sachverhaltselemente oder Vorwürfe vorgetragen, betonte die Uniqa am Mittwoch. Man sei der Auffassung, dass die in der Klage und außergerichtlich erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen unbegründet seien. Uniqa Österreich werde daher die behaupteten Ansprüche weiterhin bestreiten und rechtliche Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche ergreifen. "Eine relevante Veränderung der Risikoeinschätzung folgt aus der Klagsausdehnung nach Einschätzung von Uniqa nicht", heißt es.

FinanceLife war mit Infinus-Gesellschaften in Verbindung gestanden, indem FinanceLife mit Infinus-Gesellschaften Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen abschloss. Mit Anlegern in Infinus-Schuldverschreibungen habe keine Geschäfts- oder Vertragsbeziehung bestanden, hatte die Uniqa im November 2020 betont. Die Anleger erleiden bei der Infinus-Insolvenz einen Forderungsausfall. Die Klägerin behauptete laut Uniqa, dass FinanceLife durch den Abschluss der Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen zum Schaden der (durch die Insolvenz geschädigten) Infinus-Anleger beigetragen habe. Uniqa Österreich hatte sich schon im Jahr 2011 aus strategischen Gründen aus dem gesamten Deutschlandgeschäft zurückgezogen und seitdem keine Versicherungsverträge mehr mit der Infinus-Gruppe abgeschlossen, hielt der Konzern bereits zur ersten Schadenersatzklage fest.

Ex-Manager von Infinus waren in dem 2018 beendeten Betrugsprozess zu Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren sowie fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden sprach sie des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug schuldig. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängten die Richter viereinhalb Jahre Haftstrafe wegen Beihilfe. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer ein "Schneeballsystem" betrieben und Anleger bewusst täuschten. In einem der größten und längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands ging es laut Anklage um etwa 22.000 Anleger und rund 312 Millionen Euro.

(APA)

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