Gerichtlich versteigerte Immobilien können sehr günstig sein – wenn man sich auskennt. Worauf man achten sollte.
Sind Verbindlichkeiten mit einer Immobilie besichert und kommt der Schuldner in finanzielle Schieflage, kann auf Antrag des betreibenden Gläubigers die gerichtliche Verwertung bewilligt werden: Die Immobilie wird zwangsversteigert. Allerdings erst in letzter Konsequenz: „Wenn vorangegangene Verwertungsversuche scheitern“, erklärt Immobilienexperte Michael Stuxer. Eine Bank wird auf jeden Fall versuchen, das Objekt anderweitig zu verwerten, etwa durch einen Vertrag zwischen Schuldner und Investoren. Das bestätigt auch Willibald Habeler, Autor und Immo-Sachverständiger: „Nur die wenigsten Objekte kommen über Zwangsversteigerungen auf den Markt.“
Zusatzkosten berücksichtigen
Dennoch eröffnen sie die Chance auf den Erwerb besonders günstiger Immobilien: Der Ausrufpreis liegt nur bei der Hälfte des Schätzwertes. Allerdings werden die Versteigerungsobjekte im Versteigerungsedikt öffentlich kundgemacht, und die Konkurrenz schläft nicht. „Gerade in Ballungszentren sind attraktive Objekte eher die Ausnahme“, weiß Stuxer. „Ein günstiger Einfamilienhaus-Rohbau in Stadtrand-Lage hingegen lässt sich durchaus finden.“ Solche Immobilien sind für Profis eher uninteressant, entsprechend größer sind die Chancen für private Investoren.