Staatsbeteiligungen

Finanzministerium startet Prüfung von Gewinnabschöpfungen

Ressort prüft von Kanzler Nehammer überlegte Gewinnabschöpfung bei Verbund und anderen teilstaatlichen Stromversorgern - Sprecher: Gaspreis-Kopplung wird nicht infrage gestellt

Das Finanzministerium hat die angekündigte Prüfung einer Gewinnabschöpfung begonnen, nachdem Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) eine solche bei teilstaatlichen Stromunternehmen wie dem Verbund oder der EVN ins Spiel gebracht hatte. In dem am Freitag verbreiteten Statement stellte das ÖVP-geführte Ministerium dabei indirekt auch die Kopplung des Strompreises an den Gaspreis infrage, ruderte aber kurze Zeit später zurück.

"Aufgrund der aktuellen Strom-Gaspreis-Kopplung profitieren derzeit auch Stromunternehmenvon den steigenden Gaspreisen, deren Stromproduktion zu einem überwiegenden Anteil aus Erneuerbarer Energie stammt. Diese aufgrund des Krieges außergewöhnliche Entwicklung ist insbesondere bei Energieunternehmen, an denen der Bund Anteile hält, schwer nachvollziehbar", hieß es in der Mitteilung. Ein Sprecher des Finanzministeriums betonte nach Versand der Mitteilung jedoch, es sei nicht Intention, diese Kopplung infrage zu stellen.

Verschiedene Modelle geprüft

In dem schriftlichen Statement heißt es weiter: "Im Auftrag des Bundeskanzlers prüfen wir daher aktuell verschiedene Vorschläge und Modelle, um hier zu einer Entspannung der aktuellen Entwicklung beizutragen. Klar ist: Der Staat soll nicht von der aktuellen Krise profitieren, während die Menschen unter stark steigenden Strompreisen leiden."

Nehammer hatte in einem am Donnerstag veröffentlichen Interview mit der "Tiroler Tageszeitung" gesagt: "Ziel muss sein, darauf zu achten, dass, wenn Unternehmen mit staatlicher Beteiligung große Gewinne erwirtschaften, die Eigentümer profitieren - und das sind am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ihnen gehört dieses Unternehmen. ... Zufallsgewinne bei Unternehmen mit staatlicher Beteiligung gehören dem Volk und nicht den Unternehmen alleine. Da braucht es ein neues Reglement."

(APA)

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