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Mitreden: Brauchen wir eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen?

In fast allen politischen Fraktionen finden sich Befürworter einer Leerstandabgabe. Andere orten einen ersten Schritt in Richtung Enteignung. Was halten Sie davon? Und: Wären Sie betroffen? Diskutieren Sie mit!

Eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen wird seit Jahren in Österreich diskutiert. Der jüngste Vorstoß stammt von Günter Platter, Tirols Landeshauptmann (ÖVP). Sein Vorschlag ist sowohl in ÖVP- als auch SPÖ-geführten Ländern grundsätzlich positiv aufgenommen worden.

Worum geht es? Platter fordert, dass die Länder mehr Kompetenzen erhalten. Wie Verfassungsrechtler Heinz Mayer erklärt, greift es nämlich bislang in Bundeskompetenz ein, wenn die Abgabe so hoch ist, dass sie Wohnungseigentümer „quasi dazu zwingt“, ihre Immobilien zu vermieten.

In der Steiermark wurde bereits eine Abgabe auf Leerstand beschlossen - bis zu 1000 Euro jährlich bis 100 Quadratmeter. In Tirol und Salzburg sollen 2023 Gesetze in Kraft treten. Kritiker bemängeln, dass Abgaben in dieser Höhe wohl kaum einen Lenkungseffekt - vor allem für Immobilienspekulanten - darstellen würden. Zudem gebe es viele Ausnahmen.

Mehr über die rechtliche Lage berichtete Expertin Christine Kary bereits im Vorjahr. 

Damals sorgte die SPÖ mit ihrer Forderung nach einer Abgabe auf Leerstand für Aufregung. Wenig später relativierte man: "Wir wollen keine neue Steuer. Es geht uns um die Mobilisierung des Leerstands – hier sind wir über jede Form gesprächsbereit."

Eine Erhebung des Leerstands hat übrigens schon einmal 2015 der damalige Wiener Bürgermeister Michael Häupl veranlasst (aktuellere Zahlen gibt es für die Hauptstadt nicht). Das Ergebnis: Es wurden 10.000 Wohnungen längere Zeit nicht genutzt – was einem Prozent des Wiener Wohnungsmarktes entsprach. Der Großteil davon war wegen Sanierungen länger nicht auf dem Markt. Mehr dazu lesen Sie in einer Analyse von Martin Stuhlpfarrer.

Ist das Problem also gar nicht so groß, wie manche glauben? Ja, meint Richard Sterl, selbst Immobilienbesitzer, in einem Gastkommentar. „Es hat doch jeder wirtschaftlich denkende Wohnungseigentümer Interesse, seine Wohnung(en) nicht lang leer stehen zu lassen, sondern diese möglichst rasch zu vermieten, auch, weil die Betriebskosten weiterlaufen“, schreibt er. Und warnt davor, dass Leerstandabgaben ein erster Schritt in Richtung Enteignung sind.

Apropos: Wie leicht kann man eigentlich einen Immobilienbesitzer enteignen? Und erzielt man damit überhaupt die gewünschten Effekte? Das fragte sich Hedi Schneid. Mehr dazu lesen Sie hier.

(sk)

Diskutieren Sie mit: Wie stehen Sie zu einer Leerstandsabgabe? Wären Sie selbst betroffen? Und: Wie groß ist das Problem mit leerstehenden Immobilien überhaupt?

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