Gericht

Erst Terror, dann Security – dann neue Anklage

Er saß wegen Mitgliedschaft bei der Terrormiliz Islamischer Staat in Haft, dann wurde er Security-Mann in der Corona-Impfstraße im Austria Center, nun endete ein gegen B. geführter Sexualdelikts-Prozess mit Schuldspruch.

Schon bei Auftakt der Verhandlung gegen B. (21) hatte diese Kombination – wie berichtet – für Unverständnis gesorgt: Der Angeklagte ist 2017 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Islamischer Staat) zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Nach Strafverbüßung arbeitete B. als Security-Mann in der Impfstraße im Austria Center Vienna. Am Freitag wurde der Prozess fortgesetzt.

Diesmal trat eine junge Frau in den Zeugenstand – diese sprach über jene Vorkommnisse, die nun zu einem neuerlichen Strafverfahren geführt hatten. B., ein in Österreich geborener Mann mit tunesischen Wurzeln, soll eine Arbeitskollegin, nämlich eine Impfstraßen-Mitarbeiterin, Anfang Jänner in einem Wiener Hotel vergewaltigt haben.

Das Opfer war im Vorfeld der Verhandlung vor einer Videokamera einvernommen worden, die Aussage der Frau war dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt worden.

Die Zeugin schilderte indes, dass sich das Opfer ihr anvertraut habe. Demnach soll der nunmehrige Angeklagte die Impfstraßen-Mitarbeiterin eingeschüchtert haben, indem er sich als Ex-Häftling zu erkennen gab. Er habe die Frau dann nach Dienstschluss gedrängt mit ihm in ein Hotel zu gehen. Dort habe er sie zu sexuellen Handlungen gezwungen. Dies wird von B. (Verteidigung: Sonja Scheed) bestritten. Alles sei einvernehmlich abgelaufen. Wie es dazu kommen konnte, dass B. trotz wiederholter Verurteilungen – außer Terror steht etwa auch absichtliche schwere Körperverletzung zu Buche – überhaupt in der Impfstraße arbeiten konnte, erklärte ein Verantwortlicher der Sicherheitsfirma „Securitas“ so: Eine Subfirma habe B. vermittelt. Diese Subfirma habe die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht durchgeführt. B. wurde nun wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu 18 Monaten Haft rechtskräftig verurteilt.

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