Rechtspanorama

Arzt muss trotz Fehlers nicht zahlen

Heilungschance wäre nur um fünf Prozent gestiegen.

Wien. Eigentlich hätte der Hausarzt schon zweieinhalb Monate früher erkennen können, dass sein Patient an Lungenkrebs litt. Weil er dies nicht tat, verschlechterten sich die Chancen auf eine Heilung ein bisschen. Der Mann verstarb dreizehn Monate nach der Diagnose.

Der Nachlass des Verstorbenen forderte vom Arzt Schadenersatz. Was nun vor Gericht begann, war eine Prozentrechnung. Und die Frage: Um wie viel Prozent Wahrscheinlichkeit muss die Gefahr, durch einen Arztfehler Schaden zu erleiden steigen, damit der Mediziner haftet?
Hätte der Arzt den aggressiven Tumor gleich erkannt, wäre in Anbetracht dessen damaliger Größe mit einer Wahrscheinlichkeit von zehn Prozent noch eine Operation möglich gewesen. Die Chance, dass der Krankheitsverlauf auch bei einer frühen Erkennung gleich gewesen wäre, betrug aber 90 bis 95 Prozent, eher letzteres.

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