Rechtspanorama

Waldorfschüler via Neuseeland nicht an die Uni

Studium an Wiener WU bleibt trotz Klage verwehrt.

Wien. Wer in Österreich nur eine Waldorfschule abschließt, hat kein Recht, hierzulande zu studieren. Und so suchte eine Frau nach einer anderen Lösung.

Wenngleich sie bloß in Klagenfurt unterrichtet worden war, ließ sie sich ihre Leistungen in einem neuseeländischen Zertifikat ausweisen. Darauf verlangte die Frau, an der WU in Wien zugelassen zu werden. Kann dieser Umweg über die Südhalbkugel gelingen?

Die in der Kärntner Waldorfschule unterrichteten Jugendlichen konnten sich in der Oberstufe für den Erwerb eines neuseeländische Zertifikats anmelden. Es gilt in diesem Staat als Universitätsreife. Überdies ist Neuseeland Mitglied des Lissabonner Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Reifezeugnissen.

Das Bundesverwaltungsgericht (W129 2243117-1/38E) lehnte aber die Zulassung der Frau als WU-Studentin ab. Sie habe nie eine neuseeländische Schule besucht. Ihr Zertifikat sei nur nach Kontrolle ihrer Leistung durch österreichische bzw. deutsche Lehrkräfte über eine Anerkennungskette erfolgt. Und die Bildung der Frau sei nicht mit der einer Maturantin gleichzusetzen.

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