Unabhängigkeit

Höchstrichter warnt: Postenschacher stellt Urteile infrage

Menschenrechtsgerichtshof ermöglicht Verfahrensparteien, politische Besetzungen zu thematisieren, warnte VwGH-Senatspräsident Markus Thoma am Rand einer Verwaltungsrichter-Tagung.

Klagenfurt. Postenschacher in der Gerichtsbarkeit, auf den zuletzt öffentlich gewordene Chats hindeuteten, schadet nicht nur dem Ansehen der Justiz. Er kann auch auf Verfahren vor politisch ausgewählten Richtern durchschlagen: Die Parteien (der Verfahren, nicht der Politik) könnten berechtigt sein, die Gerichtsqualität des Entscheidungsorgans infrage zu stellen, verurteilte Täter gar die Erneuerung des Verfahrens beantragen.

EGMR-Urteil mit Sprengkraft

Darauf wies am Rande des 27. Maiforums der Verwaltungsrichter-Vereinigung vorige Woche in Klagenfurt Markus Thoma, Senatspräsident am VwGH, im Gespräch mit der „Presse“ hin. Thoma, der auch Vertreter Österreichs im Beratenden Ausschuss Europäischer Richter ist, verweist auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, die in Österreich noch zu wenig bekannt sei.

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