Der Brief fast aller Stiftungsräte an die Klubobleute ist verschickt. Aber was kann die Politik überhaupt tun? Fünf Varianten für eine Neubestellung des Generaldirektors.
In den vergangenen Tagen ist zum ersten Mal seit Wochen wieder so etwas wie Ruhe im ORF eingekehrt. Zumindest sah es danach aus. Im Hintergrund aber wurde intensiv telefoniert und gemailt. Der Abgang von Informationsdirektor Oberhauser, der tragische Tod des Technischen Direktors und der Abhörlapsus, der den Konzernsprecher Pius Strobl aus seinem Managersessel katapultiert hat, hat dem Image des öffentlich-rechtlichen Senders geschadet und vor allem einen schwer angeschlagenen Generaldirektor zurückgelassen.
Eigentlich ist die Neubestellung des Direktors erst im August fällig. Dass sie aber früher erfolgen soll, steht fest. Darin sind sich so gut wie alle Beteiligten einig: Die Stiftungsräte, die Politiker und die ORF-Mitarbeiter. Nur über das Wie und das Wann-denn-genau herrscht große Uneinigkeit. Bestellt – und nicht „gewählt“, wie es immer wieder fälschlich heißt – wird der Generaldirektor vom Stiftungsrat. Der ist vergleichbar mit dem Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens, hängt aber am Gängelband der Politik. Am Freitag haben die ORF-Redakteure nach stundenlangen Gesprächen mit Wrabetz in einer schriftlichen Erklärung eine handlungsfähige Geschäftsführung und eine Reform und Entpolitisierung des obersten Kontrollgremiums gefordert.
Unterdessen versandten die Vorsitzende des Stiftungsrates, Brigitte Kulovits-Rupp (SP-nahe), und ihr Stellvertreter, Franz Medwenitsch (VP-nahe), am Freitag einen Brief an die Klubobleute aller Parlamentsparteien. Darin baten Sie, per Gesetz mehr Spielraum für die Bestellung des Generals zu bekommen. Von einem „großen Konsens“ unter den Räten sprach Kulovits-Rupp im Vorfeld. In der Tat befürworten 34 von 35 Stiftungsräten den Inhalt des Schreibens. Aber einer nicht: der Wiener Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm. Das überrascht insofern, als sich Kulovits-Rupp als Sprecherin der Arbeiterkammer Burgenland und ihr Wiener Kollege, obwohl beide mehr als SP-nahe, in dieser Sache nicht einig sind. Muhm, der für eine Stellungnahme nicht erreichbar war, gilt als enger Faymann-Vertrauter.
Der Brief der Stiftungsräte ist eine klare Handlungsaufforderung an die Politik. Aber welche Möglichkeiten hat der Gesetzgeber überhaupt, um dem ORF rascher zu einer neuen Führung zu verhelfen?
• Die Radikalvariante: Unter Rundfunkrechtsexperten wird die briefliche Bitte der Stiftungsräte milde belächelt. Denn das Gremium hat per Gesetz bereits die Macht, die es sich jetzt wünscht: Es kann mit einer Zweidrittelmehrheit den Direktor absetzen. Natürlich ist ein solches Szenario unrealistisch. Denn: Würden auch die Stiftungsräte erklären, dass sie die Abbestellung zur Rettung des ORF und nicht aus Unzufriedenheit mit Wrabetz durchführten, wäre die Optik verheerend. Ein weiterer Nachteil: Die Räte könnten zwar den Direktor abbestellen, den neuen aber nur für die Restdauer der laufenden Periode (bis 31.12.2011) bestellen – und müssten im August erst wieder eine neue Direktion wählen. Es gilt zudem als unwahrscheinlich, dass sich ein Kandidat finden würde, der den „Lückenfüller-General“ mimte.
• Die einfache, aber sinnlose Variante: Im Gesetz steht (§27 Absatz 1 ORF-Gesetz), dass die Position des Generaldirektors „sechs Monate vor Ende der Funktionsperiode“ auszuschreiben ist. Die einfachste Lösung zur Vorverlegung der Bestellung läge darin, das Wort „mindestens“ vor die „sechs Monate“ zu setzen. Diese Variante wird vom SPÖ-Freundeskreis im Stiftungsrat favorisiert. Auch SPÖ-Mediensprecher Josef Cap sagte am Freitag zur „Presse“, wenn sich eine breite Mehrheit im Parlament dafür finde, „können wir uns vorstellen, dass wir die sechs auf zwölf Monate erweitern“. Der Nachteil dieser Lösung: Es würde zwar früher gewählt, aber die neue Funktionsperiode begänne unverändert mit 1.1.2012. Würde Wrabetz nicht erneut bestellt, würde damit ein „Lame Duck“-Szenario geschaffen werden und das eigentliche Problem einer handlungsunfähigen Direktion erst wieder nicht gelöst.
• Die komplizierte Variante: Um dem im vorigen Absatz beschriebenen „Lame Duck“-Szenario zu entgehen, wäre es denkbar, zusätzlich zur Erweiterung der Ausschreibungsfrist von sechs auf zwölf Monate vor Ablauf der Funktionsperiode auch die Dauer der Funktionsperiode zu verkürzen. Diese Variante befürwortet der VP-Freundeskreis im Stiftungsrat.
• Die schnellste Variante: Wüsste die Politik, was sie wollte, und würde sie sich nicht – wie derzeit – mit der Debatte um zukünftige Posten aufhalten, wäre dieser Variante der Vorzug zu geben. Dafür müsste man die Dauer der Periode von fünf auf (wie früher) vier Jahre verkürzen, somit würde sie automatisch Ende 2010 auslaufen, und man könnte Anfang Februar wählen. Wenn die Parlamentsparteien einen Initiativantrag einbringen, könnte diese Gesetzesänderung noch im Plenum am 22.Dezember beschlossen werden. Der Nachteil: Generaldirektor und bisherige Direktoren müssten aufgrund ihrer Fünfjahresverträge ein ganzes Jahr lang weiterbezahlt werden.
• Die Alles-bleibt-beim-Alten-Variante: Und dann gibt es natürlich noch die Variante: Kommt keine Einigung zustande, bleibt alles beim Alten. Neubestellt wird im August.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2010)