Impfpflichtgesetz

Corona: Impfpflichtgesetz hält vor VfGH - vorerst

Das Höchstgericht weist einen Antrag auf Aufhebung aus formalen Gründen zurück. Über weitere Anfechtungen wird im Juni beraten.

Das umstrittene Impfpflichtgesetz, dessen Anwendung derzeit ausgesetzt ist, hält vorerst vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das Höchstgericht hat einen Antrag, das Gesetz aufzuheben, aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die Anfechtung war nicht so ausgeführt, dass der Gerichtshof auf die Einwände hätte eingehen können.

Das Gesetz sieht eine Pflicht aller in Österreich lebenden Personen ab 18 vor, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Angesicht der zunehmenden Verbreitung der – für das Gesundheitssystem weniger belastenden – Omikron-Variante sowie des Umstands, dass es dafür noch keine spezielle Impfung gab, wurde die Wirksamkeit des Gesetzes allerdings bis Ende Mai ausgesetzt. Bis dahin soll die Impfpflicht neu bewertet werden.

Antragsteller aus Vorarlberg

Der Antrag beim VfGH gegen das Gesetz richtete sich allgemein gegen die „Impfpflicht“ an sich; die Antragsteller - eine Personengruppe aus Vorarlberg - sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Privatleben. Ihr Antrag beschränkte sich jedoch auf ganz allgemeine Behauptungen. Er ging nicht auf die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der einzelnen Paragrafen des Gesetzes ein. Ohne solche konkreten Einwände prüft der VfGH jedoch das Gesetz nicht (G 29/2022).

Laut VfGH war es auch unzulässig, nur § 1 Abs. 1 des Gesetzes anzufechten. Nach der Judikatur des Gerichtshofs müssen nämlich all jene Bestimmungen angefochten werden, die in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen. Ein solcher Zusammenhang besteht etwa mit § 4, der den Umfang der Impfpflicht regelt.

Über weitere Anfechtungen wird im Juni beraten

Bis heute liegen dem Gerichtshof drei Dutzend Anträge gegen das Impfpflichtgesetz vor. Erledigt sind zunächst nur diejenigen, die schon aus formalen Gründen unzulässig sind. Ob das Höchstgericht auch noch inhaltlich auf das Gesetz eingeht, wird sich erst im Lauf der kommenden Juni-Session zeigen.

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