Bankenskandal

Commerzialbank-Kunden werden nicht entschädigt

PK DOSKOZIL ZU ENTWICKLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER COMMERZIALBANK
PK DOSKOZIL ZU ENTWICKLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER COMMERZIALBANK(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Es war wohl die letzte Chance für die geschädigten Kunden der pleitegegangenen Commerzialbank Mattersburg, ihr Erspartes zurückzubekommen. Die entsprechende Klage wurde nun auch vom OLG Wien abgewiesen.

Sie haben es lang und auf verschiedensten Rechtswegen versucht, sind nun aber offenbar endgültig gescheitert. Es geht um zigtausende Kunden der Commerzialbank Mattersburg, die mehr als 100.000 Euro bei der Skandalbank angelegt hatten – und ihr Geld wohl nie wieder sehen werden. Denn die Musterklage gegen das Land Burgenland wurde auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgewiesen.

Die Anwaltskanzlei Brandl Talos ging für zwei Kläger im vergangenen Sommer in Berufung, nachdem bereits das Landesgericht Eisenstadt ihre Klage abgelehnt hatte: Sie forderten vom Land Burgenland, für die Schäden aufzukommen, die durch die Pleite der Commerzialbank im Sommer 2020 entstanden waren. Das Land Burgenland bestellte als Revisionsverband einen Revisor, der die Genossenschaft überwacht, die wiederum Eigentümerin der Regionalbank war. Der Vorwurf: Hätte das Land die Revisionsberichte gründlich gelesen, wären die Manipulationen aufgefallen – und hätten verhindert werden können. Außerdem hat derselbe Wirtschaftsprüfer (TPA) die Bank und die Genossenschaft als Revisor geprüft.

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