Sloweniens Botschafter Aleksander Geržina wirft der Republik vor, der slowenischen Minderheit Rechte aus dem Staatsvertrag vorzuenthalten. Und er sagt eine sicherheitspolitische Wende voraus.
Die Presse: Slowenien hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder beklagt, dass Österreich seine Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag von 1955 nicht erfüllt habe. Ist der Fall für Sie mittlerweile erledigt?
Aleksander Geržina: Am Sonntag wird der Staatsvertrag 67 Jahre alt. Doch leider sind wichtige Teile der darin festgeschriebenen Rechte der slowenischen Minderheit in Österreich noch immer nicht umgesetzt. Es existiert in Kärnten kein einheitliches zweisprachiges Gebiet, wie in Artikel 7 vorgesehen. In der Folge gibt es derzeit 20 Kategorien von Kärntner Slowenen mit Rechten, die von Ort zu Ort verschieden sind. Nur in 16 der 36 zweisprachigen Gemeinden ist Slowenisch als Amtssprache vor Gericht zugelassen. Zweisprachiger Unterricht findet nur in den vier Volksschulklassen statt, aber nicht in den fünf weiterführenden obligatorischen Schulstufen. Und in den Vorschulen und Kindergärten ist die Zweisprachigkeit bisher überhaupt nicht geregelt.
Was wollen Sie? Eine einheitliche Lösung für ganz Kärnten?