Zeichen der Zeit

Kein Zimmer für Mutter und Kind

Er wollte ukrainischen Flüchtlingen helfen – dafür wurde unserem Autor die Wohnung gekündigt.

Vor dreißig Jahren mietete ich eine Kleinwohnung für meine Arbeit an – als Nebenwohnsitz. Die Arbeit des Schriftstellers geht oft Tag und Nacht; so wohnte ich, mit Unterbrechungen wie etwa Reisen, immer wieder dort. Die Wohnung war mit Bett, Küche, Dusche etc. auch für Wohnzwecke adaptiert. Kam der Krieg in der Ukraine. Wir, meine Frau und ich, beschlossen zu helfen – es kam zu einem Telefonat und folgendem Briefwechsel mit der Hausverwaltung: „. . . wie eben telefonisch besprochen, bitte ich Sie folgende Anfrage an den Hausbesitzer weiterzuleiten: Ich bin Mieter der Wohnung . . . und überlege . . . die in Rede stehende Wohnung für ukrainische Flüchtlinge – ich denke an eine Frau mit Kind – zur Verfügung zu stellen. Es besteht meinerseits keine Gewinnabsicht. Meine Frau würde sich um Betreuung, Amtswege etc. kümmern. Ich ersuche also um Einverständniserklärung des Hausbesitzers.“

Die Antwort der Hausverwaltung: „Wir haben Ihre Anfrage an den Vermieter weitergeleitet und dürfen mitteilen, dass der Vermieter Ihrem Ansuchen nicht zustimmt. Mit der Bitte um Kenntnisnahme . . .“ Darauf meine Antwort: „. . . vielen Dank für Ihr Schreiben. Natürlich nehme ich den Entscheid – wenn auch mit Bedauern – zur Kenntnis.“

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