Reform

Höhere Gehälter für die Pflege: Reform für Rauch unumkehrbar

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"Da wird ein Standard gesetzt und dieser Standard wird beibehalten, da bin ich mir hundertprozentig sicher", sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) kann sich nicht vorstellen, dass die Länder die höheren Gehälter für Pflegekräfte, die im Zuge der jüngst vorgestellten Pflegereform in den nächsten zwei Jahren vorgesehenen sind, nicht dauerhaft finanzieren werden. "Niemand wird sich trauen, Gehaltserhöhungen, die jetzt stattfinden aufgrund dieses Pflegepaketes, zurückzunehmen." Bei der Kinderbetreuung habe der Ausbau auch nicht mit Ende der Anschubfinanzierung des Bundes geendet.

"Da wird ein Standard gesetzt und dieser Standard wird beibehalten, da bin ich mir hundertprozentig sicher", so Rauch in Ö1 am Samstag. Die weitere Finanzierung werde über den Finanzausgleich zu klären sein - wie überhaupt die Frage, wie die Finanzierung von Pflege und Gesundheit besser in ein einheitliches System gebracht und durchlässiger gestaltet werden kann.

Die Pflegereform war erst vor zwei Tagen präsentiert worden. Größter Brocken ist eben die Gehaltserhöhung für die Beschäftigten, die heuer und 2023 vermutlich als monatlicher Bonus ausbezahlt wird. Reserviert dafür sind 520 Millionen. Für den einzelnen Angestellten soll dies etwa jährlich einen zusätzlichen Monatsgehalt bringen, Rauch erwartet einen „spürbareren Nettoeffekt".

Alle jene Maßnahmen, die zu Mehrkosten führen, sind vorerst auf zwei Jahre befristet (bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode) - offiziell damit begründet, dass rasch gehandelt werden sollte. "Das Motto war: 'Jetzt rasch' - weil mit Recht eingefordert wurde, rasch ins Tun zu kommen. Wir wollten nicht auf die Finanzausgleichsverhandlungen (mit den Bundesländern, Anm.) warten“, sagte Rauch bei der Präsentation. Dass eine Weiterführung über die genannten zwei Jahre hinaus eine "enorme Herausforderung" wird, räumte der Minister ein - jetzt habe man einmal einen Schritt "für die nächsten beiden Jahre" gesetzt.

 

(APA/Red.)


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