Eine Frau scheiterte mit dem Wunsch, ihren Fall außerhalb des Wiener Justizpalasts zu verhandeln.
Wien. Der Prozess wäre an sich schon ungewöhnlich. Schließlich klagt dabei ein Sohn seine Mutter. Noch ungewöhnlicher aber wird es, weil die Frau nicht zur Verhandlung in dem im Justizpalast angesiedelten Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen kommen wollte. Denn sie habe eine Angststörung, die zuschlage, wenn sie dieses Gebäude betreten müsse.
Diese Angst wiederum würde daraus resultieren, dass sie im Justizpalast schon oft gegen ihren Ex-Lebensgefährten, den Vater ihres Sohnes, habe prozessieren müssen. Auch ärztliche Stellungnahmen legte die Frau vor, um ihre „agoraphobischen“ Ängste zu untermauern. Aber kann das ein Grund sein, den Prozess in ein anderes Gerichtsgebäude zu verlegen?
Zumindest vor niederösterreichischen Gerichten hat die Frau keine Angst. „Insbesondere das Landesgericht Korneuburg“ würde sich als Verhandlungsort anbieten, meinte die Frau. Aber auch ein anderes wäre in Ordnung, nur der Justizpalast dürfe es nicht sein. Der Sohn aber wollte in Wien verhandeln, weil der Verfahrensaufwand sonst zu hoch wäre. In der Sache forderte er exakt 34.999 Euro von seiner Mutter. Der Grund: Sie habe seinen Pkw nicht nur unbefugt verwendet, sondern auch noch verkauft. Und das, ohne den Erlös dafür herauszurücken.