Geschwindigkeitsbeschränkung mit Section Control war um einige Meter versetzt kundgemacht.
Wien. Tempolimits sind Verordnungen. Sie brauchen, wie andere Gebote und Verbote im Straßenverkehr, eine besondere Form der Kundmachung: durch Verkehrszeichen (in anderen Fällen sind es Bodenmarkierungen, wie Sperrlinien). Passieren dabei Fehler, kann das ihrer Wirksamkeit schaden.
Aus diesem Grund ist ein Autofahrer, der zu schnell durch eine Section Control auf der Südautobahn gefahren war, seine Strafe losgeworden, mit der Begleiterscheinung, dass das Tempolimit jetzt für niemanden gilt. Das Klimaschutzministerium bemüht sich um eine baldige Reparatur.