Reisen

Flugpassagiere haben viele Rechte

Wer zu spät über eine Flugänderung informiert, wird zur Kasse gebeten.

Wien. Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung – immer wieder werden Passagiere mit solchen Problemen konfrontiert.

Fluggäste haben aber Rechte, ihnen müssen etwa Ticketkosten erstattet oder bei Verspätungen auch Entschädigungen bezahlt werden. Etwas komplizierter gestaltet sich der Weg von der Beschwerde zur Ticketkostenrückerstattung, wenn der Flug über ein Online-Reiseportal gebucht wurde, informiert die Agentur für Passagierrechte APF.

Wenn ein Flug mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit annulliert wird und die Airline darüber informiert, entfällt laut der EU-Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Der betroffene Fluggast kann aber jedenfalls zwischen einer Ticketkostenrückerstattung und einer alternativen Beförderung zum Endziel wählen.

Laut APF kommt es vermehrt vor, dass bei Buchungen über Onlineportale diese die Kontaktdaten der Passagiere der Airline nicht bekannt geben. In solchen Fällen übermittelt die Airline die Information über die Annullierung nur an das Online-Reiseportal. Diese Portale leiten die Information aber oft nicht an die Reisenden weiter. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.05.2022)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.