Strafverschärfung. 2011 müssen Temposünder, die massiv gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen verstoßen, ihren Führerschein bis zu sechs Monate abgeben.
Wien. ] Wer auf Österreichs Straßen auch in Zukunft aufs Gas drückt, muss mit längeren Nachdenkpausen als bisher rechnen. In besonders krassen Fällen von Geschwindigkeitsübertretung sind ab Jänner 2011 Führerscheinentzüge von bis zu sechs Monaten möglich. Fraglich jedoch ist, welche Auswirkungen diese Regelung auf die generelle Verkehrssicherheit hat, denn: Die überwältigende Mehrzahl der Temposünder wird davon gar nichts merken.
Zum Tragen kommt die Strafverschärfung nämlich erst ab Übertretungen von 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts. Anstatt bisher zwei Wochen können die Behörden die Lenkerberechtigung dann sechs Wochen einbehalten. Bei Überschreitungen von 80/90 km/h stehen zwölf Wochen im Katalog, ab 90/100 km/h wird aus den ursprünglichen zwei Wochen dann ein halbes Jahr.
Bisher machte es in Österreich keinen Unterschied, ob man auf einer Freilandstraße mit 150 oder 220 Stundenkilometern unterwegs war. In beiden Fällen war der Führerschein für zwei Wochen weg.
Die überwältigende Mehrzahl der Temposünder (und damit Verkehrsgefährder) bewegt sich in deutlich niedrigeren Sphären. Zwar existieren über die Anteile der einzelnen Gruppen keine exakten statistischen Auswertungen. Nachfragen bei der Verkehrsabteilungen der Polizei in Niederösterreich, Salzburg und Kärnten zeichnen jedoch ein eindeutiges Bild: Praktisch alle Ertappten waren mit 20 bis 30 km/h zu viel auf dem Tacho unterwegs.
Ein wirkungsloses Gesetz?
Die Zahl der sogenannten „Extremraser“ hingegen ist – je nach Bundesland – an einer oder zwei Händen abzuzählen. Sie sind es aber, die die politische und mediale Debatte zwischen Verkehrsministerin Doris Bures und dem Verkehrsausschuss im Parlament bestimmten. Konkreter Anlass war der Fahrer eines Lamborghini aus Deutschland, der im September mit 274 km/h auf der Westautobahn unterwegs war. Politiker aller Parteien zeigten sich empört und forderten Gesetzesverschärfungen, die die Mehrzahl der Temposünder – und damit Wähler – gar nicht spüren werden.
Hinter vorgehaltener Hand ätzen Verkehrsexperten aus dem universitären Bereich bereits, dass die neuen Gesetze für einige Dutzend Unbelehrbare geschaffen wurden. Dem gegenüber stehen jährlich 4,1 Millionen Organmandate und Anzeigen für Alltagsraser, die das wahre Sicherheitsproblem darstellen, die konsequente Verfolgung aber mit unberechenbarem Wahlverhalten quittieren.
„Normales“ Rasen ist in Österreich nämlich gesellschaftlich akzeptiert. Eine Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit ergab, dass sich nur 16 Prozent der Verkehrsteilnehmer über Geschwindigkeitsübertretungen anderer ärgern. Mehr als jeder Zweite gibt offen zu, wenigstens gelegentlich gegen Tempolimits zu verstoßen. 28 Prozent tun „es“ oft bis häufig.
Das vermeintliche Kavaliersdelikt „nicht angepasste Geschwindigkeit“ (so lautet die offizielle Definition in der Behördensprache bzw. Unfallberichten) war 2009 mit 35 Prozent jedoch die häufigste Ursache für Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang. Auf den Plätzen rangieren weit abgeschlagen Vorrangverletzungen (14 Prozent), Unachtsamkeit (11) und riskantes Überholen (9). Insgesamt ließen im Vorjahr 220 Personen nach Geschwindigkeitsüberschreitungen ihr Leben auf Österreichs Straßen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2010)