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Rauch will Fiaker-Verbot diskutieren, Wien blockt ab

Die Presse / Clemens Fabry
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Tierschutzminister Johannes Rauch würde eine Debatte darüber begrüßen, ob man nicht generell auf die Fuhrwerke verzichten könnte. Bürgermeister Ludwig ist von dem Vorstoß wenig begeistert.

Die Stadt Wien ist vom jüngsten Vorstoß von Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne), über ein Verbot von Fiakern nachzudenken, überrascht. Zwar gebe es schon länger Gespräche darüber, die Hitzegrenze für Fiakerpferde von 35 auf 30 Grad herabzusetzen. Aber ein Verbot der Fuhrwerke sei bisher nie Thema gewesen. Geht es nach der Stadt, soll es vorerst dabei bleiben. "Wir wollen uns wie bisher darauf konzentrieren, über die Hitzegrenze zu reden, der Vorschlag eines Verbotes war bisher in keinem der geführten Gespräche ein Thema", sagte Michaela Zlamal, Sprecherin des für Tierschutz zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ).

Derzeit gilt die Regelung, dass die Fiakerpferde bei einer Außentemperatur von 35 Grad Celsius hitzefrei bekommen. Seit dem Vorjahr gibt es Gespräche, diese Grenze auf 30 Grad Celsius zu senken. Minister Rauch erklärte nun am gestrigen Montag, dass er eine Debatte darüber begrüßen würde, ob Wien auf Fiaker insgesamt verzichten könnte. "Man sollte sich Gedanken darüber machen, nämlich wirklich aus Gründen des Tierschutzes, ob man ein Pferd diesem Stress aussetzen sollte", sagte er.

Ludwig: Fiaker gehören zum Stadtbild

Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zeigte sich von der Idee, die Gefährte zu verbannen, wenig begeistert. "Ich persönlich würde es sehr bedauern, wenn es keine Fiaker mehr in Wien gibt, die gehören zum Stadtbild", sagte er am Rande einer Pressekonferenz. Sie seien nicht nur für Touristen, sondern auch für viele Wienerinnen und Wiener ein Symbol der Stadt.

Die Wirtschaftskammer sieht das ebenso. "In Venedig fährt auch nicht jeder Tourist mit einer Gondel. Dennoch erwarten alle Besucher, sie in den Kanälen zu sehen. Wien ohne Fiaker wäre wie Venedig ohne Gondeln", meinte Markus Grießler, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. Seit mehr als 300 Jahren würden die Wiener Fiaker das Stadtbild zieren. Sie seien ein Bestandteil des erwarteten Wien-Erlebnisses und würden die Stadt attraktiver machen.

Die Kammer reagierte auf den Vorschlag von Rauch mit einem "Schulterschluss der Sparte Verkehr und Tourismus für Fortbestehen der Fiaker in Wien". Sie lädt zum Runden Tisch mit politischen Vertretern und Experten.

Tierschutzvereine erfreut über Vorstoß von Rauch

Freudig reagierten die Tierschutzvereine auf den Vorschlag Rauchs. "Eine gesellschaftliche Debatte über die Zeitmäßigkeit der Fiaker ist wichtig", betonte etwa die Präsidentin von Tierschutz Austria, Madeleine Petrovic, in einer Aussendung. Sie plädierte außerdem für strengere Kontrollen des Fahrverbots an heißen Tagen, für das Herabsetzen der Hitzegrenze und überhaupt die generelle Verlegung der Fiaker-Strecken fern der Innenstadt.

Die Stadt Wien will den Fokus jedenfalls weiter auf dem Thema Hitzefrei für Fiakerpferde halten. Im Juni sollen die nächsten Gespräche dazu stattfinden. In einem Statement erklärte das Stadtratsbüro, warum dazu die Gespräche mit dem Bund notwendig sind.

Stadt Wien: Bund ist für Tierschutz zuständig

"Insgesamt hat es in den letzten Monaten zum Thema 'Hitzefrei für Fiakerpferde ab 30 Grad' mehrere Gesprächsrunden auf Landesebene gegeben. Eine umfassende rechtliche Prüfung innerhalb der Stadt hat ergeben, dass ein Hitzefrei ab 30 Grad für Fiakerpferde nicht über ein Landesgesetz zu regeln ist", hieß es.

Die Kompetenz der Stadt beim Thema Fiaker liege lediglich im Bereich des Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes: "Hier geht es um die Regelung der Verkehrssicherheit und die derzeitige Temperaturgrenze von 35 Grad bezieht sich auf den Kutscher. Für die Pferde können wir hier keine eigene Regelung treffen." Wenn es also um Tierschutz im eigentlichen und ethischen Sinn gehe, sei die Regelung nur im Tierschutzgesetz des Bundes möglich.

VfGH: Stadt Wien ist für Fiaker zuständig

Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zufolge ist die Wiener Hitzeregelung für Fiakerpferde von der Gesetzgebungskompetenz sehr wohl von den Ländern gedeckt. „In diesem Fall geht es nämlich nicht um die bloße Haltung von Pferden (dafür wäre der Bund im Rahmen seiner Tierschutzkompetenz zuständig), sondern um eine bestimmte Art des Einsatzes von Pferden, nämlich für die Beförderung von Personen mit Fahrzeugen, die durch die Kraft von Tieren bewegt werden. Für diese Angelegenheit sind die Länder zuständig“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des VfGH.

(APA)

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