Urteil

Vier bedingte Haftstrafen nach Explosion in niederösterreichischer Erdgasstation

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Der Prozess um die Explosion im Dezember 2017, bei dem eine Person getötet und 22 verletzt wurden, endet mit vier Schuldsprüchen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Prozess um die Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) hat am Mittwoch mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Herbeiführung geendet. Bei der Explosion im Dezember 2017 kam eine Person ums Leben, 22 wurden verletzt. Für vier Personen setzte es bedingte Haftstrafen im Ausmaß von jeweils zehn Monaten. Acht der zwölf Beschuldigten wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Richterin zufolge wurden im Fall der Verurteilung bei der Strafbemessung die große Anzahl der Verletzten und der entstandene hohe Sachschaden als erschwerend gewertet. Mildernd wirkten sich demnach der ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten sowie das Wohlverhalten seit der Tat aus. Weiters ins Treffen geführt wurde auch die lange Verfahrensdauer.

Angeklagte Unternehmen halten noch Abschlussplädoyer

Abgeschlossen war das Prozessfinale am Mittwoch noch nicht. Im Anschluss an die Urteilsverkündung gegen die zwölf beschuldigten Personen halten die Rechtsvertreter der vier nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angeklagten Unternehmen ihr jeweiliges Abschlussplädoyer. Danach soll es auch in diesen Fällen zur Urteilsverkündung kommen. Den Firmen droht jeweils eine Geldbuße.

Die Explosion in der Erdgasstation hatte sich am 12. Dezember 2017 ereignet. Es entstand ein Schaden von rund 50 Millionen Euro. Der Prozessreigen am Landesgericht Korneuburg, dessen Ende sich nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte, startete am 13. Dezember 2021.

Sicherheitsrelevanter Bauteil unsachgemäß demontiert

Im Zentrum der Causa stand ein Filterseparator. Mitarbeiter einer Rohrtechnik-Firma sollen das Gerät, das Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert, 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben. Dabei ist der Staatsanwaltschaft zufolge ein sicherheitsrelevantes Bauteil unsachgemäß demontiert worden. 2017 wurde der Filterseparator bei der Anlagenerweiterung in der Station der Gas Connect Austria (GCA) in Baumgarten installiert.

Als das Gerät am 12. Dezember 2017 mit Erdgas gefüllt wurde, riss der 500 Kilogramm schwere Deckel ab und wurde auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert, dessen Verschluss ebenfalls aufging. Unter hohem Druck trat Gas aus, es kam zu einer Explosion.

32-Jähriger bei Explosion getötet

Als Ursache galt unter anderem auch eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube und eine unzulässig aufgeschraubte Druckkappe am Schnellverschluss. Das Gerät soll von Mitarbeitern des TÜV (Technischer Überwachungsverein) Austria Services geprüft worden sein, ohne dass ein fehlendes Bauteil aufgefallen wäre. Die GCA hatte einen Teil der Prüfaufgaben an einen Dienstleister ausgelagert. Bei der Explosion wurde der 32-jährige TÜV-Techniker getötet. Generell bemängelte die Staatsanwaltschaft unklar geregelte Zuständigkeiten sowie fehlende Dokumentationen zu den Abläufen.

Bei der Urteilsverkündung war immer wieder vom Vertrauensgrundsatz die Rede gewesen, auf den sich die handelnden Personen berufen hätten. Dieser könne aber beim Zusammenwirken mehrerer Personen "keine Anwendung finden", wurde seitens der Richterin betont. Bei den nicht rechtskräftig Verurteilten handelte es sich um einen Projektleiter, einen Werkstättenleiter, einen Chef der Qualitätssicherung sowie einen Bauleiter, der es in Baumgarten unterlassen habe, den Filterseparator zu prüfen.

(APA)

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