Koalition

Aktiengewinne für Vorsorge sollen steuerfrei werden

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist erarbeiten lassen. Jetzt beginnt die Diskussion mit dem Koalitionspartner, den Grünen.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist erarbeiten lassen. Jetzt beginnt die Diskussion mit dem Koalitionspartner, den Grünen.(c) Die Presse/Clemens Fabry
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Es gibt erste Vorschläge für eine Behaltefrist, während der Aktiengewinne steuerfrei sind. Ausgenommen wären aber hochspekulative Anlagen.

Wien. 194 Milliarden Euro hatten die Österreicher im Jahr 2020 (neueste Zahlen) an täglich fälligen Geldeinlagen. Dazu kommen noch einmal 97 Milliarden Euro auf mehr oder weniger gut verzinsten gebundenen Einlagen. Geld, das wegen der hohen Inflation jeden Monat weniger wert ist.

Besser absichern kann man sein Geldvermögen, indem man es an der Börse investiert. Nur sind die Österreicher hier seit Jahrzehnten skeptisch und zurückhaltend. Eine Möglichkeit, Aktienbesitz attraktiver zu machen, sind steuerliche Vorteile – und die soll es noch in dieser Legislaturperiode geben.

Keine Kryptowährungen?

In der Koalition kursiert derzeit ein erstes, gerade einmal einseitiges Papier, wie eine solche Steuerbevorzugung aussehen könnte. Die Vorschläge sind noch sehr rudimentär, es geht aber vor allem um ein persönliches Vorsorgedepot. Dabei zielt man nicht nur auf die Alters- oder Pensionsvorsorge, sondern man will damit auch den längerfristigen Vermögensaufbau „für größere Anschaffungen in verschiedenen Lebensphasen ermöglichen“, wie die Steuerexperten im Ressort von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) schreiben.

Die Eckpunkte des Modells: Steuerpflichtige können ein spezielles Vorsorgedepot eröffnen, das mit einem fixen Betrag gedeckelt ist. Dieses Depot hat eine bestimmte Mindestlaufzeit von einem Jahr oder mehreren Jahren, angedacht ist auch eine Verlängerungsmöglichkeit. Eröffnet man dieses Depot bei einer inländischen Bank, muss man auf das Bankgeheimnis verzichten und das Depot an das Finanzamt melden. Ist es bei einer ausländischen Bank, muss man es in der Steuererklärung deklarieren, um damit die steuerliche Begünstigung zu bekommen.

Gewinne, die man auf diesem Vorsorgedepot durch den Verkauf von einzelnen Aktien macht, werden nicht versteuert und können reinvestiert werden. Dabei geht es um einen ordentlichen Betrag: Aktuell schlägt der Staat mit 27,5 Prozent bei Aktiengewinnen zu. Die laufenden Einkünfte aus dem Aktienbesitz, also vor allem die Dividenden, können entnommen oder reinvestiert werden.

Investieren kann man nach den Vorstellungen des Finanzministeriums in jegliches Kapitalvermögen, also in Aktien, Anleihen oder Investmentfonds. Ausgenommen sind aber hochspekulative Investments, also beispielsweise Derivate, aber möglicherweise auch Kryptowährungen. Werden die Gewinne innerhalb der Mindestlaufzeit entnommen, entfällt die Steuerbefreiung, und es kommt zur Nachversteuerung.

Noch sind viele Fragen offen. Beispielsweise die, was mit Dividenden passiert. Ob diese nur dann steuerfrei sind, wenn man das Geld wieder in Aktien investiert, oder ob Einkünfte aus dem Vorsorgedepot generell steuerfrei sind. Diskutiert wird zwischen ÖVP und Grünen auch, ob eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung die teilweise Investition in nachhaltige Firmen ist.

In Koalitionskreisen erklärt man der „Presse“, dass man noch ganz am Anfang der Diskussion stehe. Es seien noch etliche Punkte zu diskutieren. Viele Details seien offen. Klar ist aber auf jeden Fall, dass die Behaltefrist im Lauf der Legislaturperiode wieder eingeführt werden soll. ÖVP und Grüne haben sich dazu im Regierungsprogramm verpflichtet.

Die Behaltefrist gab es schon einmal, damals wurde sie Spekulationsfrist genannt. Bis 2011 musste man keine Steuern auf die Gewinne bezahlen, wenn man Aktien nach einer einjährigen Behaltedauer verkaufte. Wer Aktien innerhalb eines Jahres verkaufte, musste die Gewinne bei der Einkommen- und Lohnsteuer angeben. Sie unterlagen damit der progressiven Besteuerung des Einkommensteuergesetzes, für die Gewinne mussten also teilweise bis zu 50 Prozent Steuer bezahlt werden.

Ab 2011 galt ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent auf Aktiengewinne – unabhängig davon, wie lang die Aktien gehalten worden waren. 2016 erhöhte die damalige SPÖ-ÖVP-Koalition die Steuer auf 27,5 Prozent.

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