Urheberrecht

Die Crux mit den Bildrechten in der Kunst

Eine Besucherin vor Ángeles Agrelas Werken am Stand der Yusto-Giner Gallery auf der Art Dubai 2021. Eine Ode an die Betrachtung oder Umgehung von Urheberrechten?
Eine Besucherin vor Ángeles Agrelas Werken am Stand der Yusto-Giner Gallery auf der Art Dubai 2021. Eine Ode an die Betrachtung oder Umgehung von Urheberrechten?⫻ Art Dubai
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Wer zeitgenössische Kunst erwirbt, muss sich mit dem Urheberrecht befassen. Vor allem die Nutzung von Fotos ist heikel und kann rückwirkend teuer werden.

Kataloge, Magazine, Tagespresse: Wenn über Kunst geschrieben wird, dürfen Abbildungen nicht fehlen. Damit einher gehen allerdings große Komplikationen, denn es stellt sich die Frage: Wann, wo und wie lang darf ich unter welchen Bedingungen Abbildungen von Kunst honorarfrei verwenden? Und damit sind wir mitten im Urheberrecht. Zunächst eine Unterscheidung: Es gibt das Verwertungsrecht am Kunstwerk (Werk) und das Verwertungsrecht am Foto des Kunstwerks oder der Ausstellung (Foto).

Werke dürfen in Forschung und Lehre als „Bildzitat“ kostenfrei zugänglich gemacht werden, alle anderen Nutzungen sind vergütungspflichtig – hier lohnt ein Blick auf die Internetseite der Verwertungsgesellschaft Bildrecht, Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte. Die Bildrecht vertritt in Österreich die Rechte von 160.000 Künstlern, hat Gegenseitigkeitsverträge mit Schwestergesellschaften in 40 Ländern bis nach Japan und Südkorea. Für Werke der Vertragskünstler sind die Tarife bei Abbildungen genau aufgelistet, für Non-Profit-Online müsste man für bis zu 50 Werke jeden Monat zehn Euro zahlen, ein kommerzieller Onlinenutzer zahlt im ersten Monat 500 Euro pro Werk. So weit, so klar.

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