Schadenersatz

Auch auf Polizisten ohne Ausweis muss man hören

Ohne guten Grund beschloss ein privat anwesender Beamter, sich in den Dienst zu stellen. Ein betrunkener Teenager, der sich gegen seine Anhaltung wehrte, muss trotzdem Schadenersatz zahlen.

Wien. Es war im Oktober 2017, als ein 16-Jähriger eine Wahlveranstaltung aufsuchte. Der betrunkene Teenager konnte sich mit der dabei auftretenden Partei aber sichtlich nicht besonders identifizieren. Er ging die Wahlwerber provokant an und beschimpfte sie als „Nazi“ und „Nazischweine“. Das wiederum war einem privat bei der Wahlveranstaltung anwesenden Beamten, seines Zeichens Chefinspektor bei der Kriminalpolizei, zu viel. Doch als er einschritt, verletzte der junge Mann den Exekutivbeamten.

Notwehrsituation umstritten

Vor Gericht galt es nun eine Menge an Fragen zu klären. Durfte der Polizist als solcher überhaupt auftreten, wenngleich er gar nicht im Dienst war? Hat der Beamte ein Recht auf Schadenersatz gegenüber dem damaligen Teenager? Oder aber durfte sich der junge Mann wehren, weil er sich nicht im Klaren darüber sein musste, dass ihn hier ein Polizist festhielt?

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