Tirol: Geldstrafe für Amputation

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Nachdem einer 91-jährigen Frau im Krankenhaus St.Johann in Tirol das falsche Bein amputiert worden war, wurden nun zwei Ärzte des Spitals am Landesgericht Innsbruck verurteilt. Urteile sind nicht rechtskräftig.

Innsbruck. 10.000 Euro unbedingte Geldstrafe für den 61-jährigen Chirurgen, 7200 Euro für den 40-jährigen Arzt, der den Operationsplan erstellt hatte: Diese Urteile fällte das Landesgericht Innsbruck am Montag. Einer 91-jährigen Frau war im Krankenhaus St.Johann in Tirol das falsche Bein amputiert worden. Richterin Helga Moser sprach ihr ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zu. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Erstangeklagten und die Staatsanwältin gaben zunächst keine Erklärung ab, der Verteidiger des Zweitangeklagten meldete volle Berufung an.

Der operierende Arzt bekannte sich zu Beginn der Verhandlung schuldig, mit der Einschränkung, dass aus seiner Sicht keine besonders gefährlichen Verhältnisse vorgelegen seien. Er sei am Tag der Operation unter extremem Zeitdruck kurzfristig zu dem Eingriff eingeteilt worden, so seine Rechtfertigung. Er habe sich auf den fehlerhaften Operationsplan verlassen, so der Angeklagte. Die Krankenakte wäre allerdings an Ort und Stelle verfügbar gewesen.

Der zweite Mediziner, der für den OP-Plan verantwortlich war, hat laut seinem Verteidiger ein „Tatsachengeständnis“ abgegeben. In rechtlicher Hinsicht sei jedoch ein Freispruch zu fällen, da der Fehler im Operationsplan mehrmals im Vorfeld des Eingriffes aufgedeckt worden sei. Unter anderem sei der Irrtum im Zuge der Morgenbesprechung und im OP angesprochen worden.

Die 91-Jährige litt an einer Gefäßerkrankung, die ein Bein stark in Mitleidenschaft gezogen hat. Irrtümlich wurde ihr das gesunde rechte Bein unterhalb der Hüfte abgenommen. Der Chirurg wurde vom Dienst suspendiert. Der Arzt, der den Eintragungsfehler verursacht haben soll, steht unter chefärztlicher Aufsicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2010)

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