Defizite bei der Patientenverfügung sollen nach Meinung von Experten rasch verbessert werden. Sie wollen Wünsche von Patienten, die lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, in einem zentralen Register sammeln.
Wien/Eko. Eine Patientenverfügung ist eine Bringschuld des Patienten. Soll heißen: Kein Arzt ist verpflichtet zu suchen, ob ein Patient, der sich selbst nicht mehr äußern kann, im Vorhinein ein solches Dokument angelegt hat, in dem geregelt ist, welche Behandlungen und medizinische Maßnahmen er ablehnt. Ein Zustand, den Experten rasch reformieren möchten. „Es braucht ein zentrales Register“, sagt Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich.
Zwar haben Notare und Rechtsanwaltskammer bereits derartige Register eingerichtet, doch wünscht sich Klasnic eine zentrale Datenbank, auf die alle Ärzte Zugriff haben. Auch das Speichern auf der E-Card sollte man – mit Blick auf den Datenschutz – „mit aller Vorsicht überlegen“.
Die Verfügbarkeit ist einer der Hauptkritikpunkte an der Patientenverfügung, die seit 2006 gesetzlich möglich ist. Daneben haben Experten in der Praxis aber auch noch weitere Defizite entdeckt, die beseitigt werden sollen. Ein zentraler Punkt dabei ist der Informationsstand über das Instrument der Patientenverfügung – sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Ärzten.
Große Informationsdefizite
„Denn der Informationsstand ist derzeit äußerst gering“, sagt Johann Platzer. Der Theologe und Experte für Ethik in der Medizin hat in seiner Dissertation Patienten zu ihren Vorstellungen über gutes Sterben befragt. Er kritisiert unter anderem, dass der Unterschied zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung nicht klar genug ist. Erstere darf nur nach ärztlicher Aufklärung erfolgen. Sämtliche befürchteten Krankheitsverläufe und medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, müssen konkret beschrieben sein und ein Anwalt oder Notar muss das Dokument bestätigen. Dadurch entstehen je nach Bundesland Kosten von 100 bis 600 Euro – und das alle fünf Jahre.
Bei einer beachtlichen Patientenverfügung handelt es sich um eine Richtschnur für den behandelnden Arzt, die nicht an bestimmte Formvorgaben gebunden ist. „Aber auch eine beachtliche Patientenverfügung“, so Platzer, „ist nicht unverbindlich.“ Auch hier müsse sich der behandelnde Arzt nach dem Willen des Patienten richten. Und auch hier gilt: Je genauer die Beschreibung der medizinischen Behandlungen, desto verbindlicher ist sie für den Arzt.
Die Studie von Johann Platzer ist nun auch als Buch erschienen: „Patientenverfügungen. Unser Lebensende mitgestalten. Ethik, Recht und Praxis“, Zoppelberg Verlag, 24,80Euro.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2010)