Wahlrecht

Braucht es „junge Hupfer“ für die Hofburg?

Archivbild: Ein Zimmer in der Präsidentschaftskanzlei im Leopoldinischen Trakt der Hofburg Wien.
Archivbild: Ein Zimmer in der Präsidentschaftskanzlei im Leopoldinischen Trakt der Hofburg Wien. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Erst ab 35 darf man Bundespräsident werden. Ist das noch zeitgemäß? Eine Jungpolitikerin fordert die Gleichstellung.

Heute fühle er sich für das Bundespräsidentenamt und die damit einhergehende Verantwortung besser gerüstet. Denn vor fünf Jahren sei er ein „vergleichsweise junger Hupfer“ gewesen, erklärte Alexander Van der Bellen (78) am Montag anlässlich seiner erneuten Hofburg-Kandidatur.

Vor fünf Jahren war er frisch im neuen Amt. Doch bereits das Wahlrecht verhindert, dass ein echter „junger Hupfer“ in die Hofburg kommt. Erst ab 35 Jahren darf man laut Verfassung für das Amt kandidieren, während man ab 18 Kanzler werden kann. Unverständlich sei das, meint Anna Stürgkh, Vorsitzende der Neos-Jugendorganisation Junos. „Wir Jungen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, und haben die Chance verdient, das auch zu beweisen“, betont sie gegenüber der „Presse“. Deswegen solle man auch mit 18 Bundespräsident werden dürfen. Aber wodurch ist das Mindestalter von 35 für die Hofburg zu erklären? Und besteht eine Chance, dass sich diese Grenze ändert?

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