Inseratenaffäre

U-Ausschuss: Rechtsschutzbeauftragte Aicher wird befragt

Gabriele Aicher hatte erst vor kurzem ihren Rücktritt bekanntgegeben.
Gabriele Aicher hatte erst vor kurzem ihren Rücktritt bekanntgegeben.APA/DIE PRESSE/CLEMENS FABRY
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Aicher kritisierte im Vorfeld die Hausdurchsuchungen bei den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre. Auch Zadics Kabinettschefin Böhler und Weisungsrat-Mitglied Reindl-Krauskopf sind geladen.

Die Justiz-Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher hat ihr Eingangsstatement im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss am Mittwoch vor allem für das Zurückweisen von Vorwürfen und Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) genutzt. Sie sei weder ÖVP-nah noch Teil eines türkisen oder schwarzen Netzwerks. Außerdem sah sie sich als Opfer "medialer Diffamierungen", die zum Zurücklegen ihrer Funktion ab Ende Juni geführt hätten.

Aicher hatte im Vorjahr harsche Kritik an Ermittlungen der WKStA geübt, vor allem an jenen gegen das Medienhaus "Österreich" und die dort stattgefundenen Razzien im Zusammenhang mit der Inseratenkorruptionsaffäre um die ÖVP. Später stufte das Oberlandesgericht Wien die Bewilligung der (dann doch nicht erfolgten) Peilung der Handys der beiden Medien-Manager Wolfgang und Helmuth Fellner als rechtswidrig ein - weil die WKStA die Ermächtigung Aichers nicht eingeholt hatte.

Bei ihrer medialen Kritik daran hatte sich Aicher von einer Kanzlei beraten lassen, die auch Beschuldigte in diesem Verfahren vertritt. Das habe sie zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, so Aicher im Ausschuss. Die freie Anwaltswahl sei ein Grundrecht - außerdem sei es Aufgabe des Anwalts festzustellen, ob ein Konflikt vorliege und nicht des Mandanten.

Kritik übte Aicher vor allem an der WKStA. Diese hätte aufgrund von medialen Veröffentlichungen jeden involvierten Mitarbeiter außerhalb ihres eigenen Apparats als potenziellen Verräter von Amtsgeheimnissen betrachtet. Ihre berechtigte Kritik an der beabsichtigten Handy-Peilung sei wiederum völlig haltlos als politischer Angriff auf die WKStA betrachtet worden. Diese Kritik sei aber gerade ihre Aufgabe als Rechtsschutzbeauftragte: "Gebühren nur durch Wegsehen oder Durchwinken zu lukrieren, ist mit meiner Rechtsauffassung nicht vereinbar." Sie habe den Eindruck, die WKStA sorge sich mehr um ihre eigenen Rechte als um jene der Beschuldigten.

Reindl-Krauskopf mit Bedenken zu Fuchs-Strafantrag

Zuvor war mit Susanne Reindl-Krauskopf ein Mitglied des Weisungsrats im Justizministerium geladen, der Bedenken gegen den von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebrachten Strafantrag gegen Fuchs hatte. Diese betrafen sowohl den Vorwurf des Geheimnisverrats gegen Fuchs als auch jenen der falschen Zeugenaussage. Die Bedenken des Rats seien überprüft worden, inhaltlich habe sich im Strafantrag aber wenig geändert.

Beim Aspekt des Geheimnisverrats sei etwa nicht klar herausgearbeitet gewesen, ob der damalige Sektionschef Christian Pilnacek nicht doch kraft seiner Funktion Einsicht in die von Fuchs an ihn übermittelten Dokumente hätte haben dürfen. Selbst wenn nicht, müsste Fuchs aber auch der Vorsatz nachgewiesen werden, gewusst zu haben, dass Pilnacek dafür nicht mehr zuständig ist, schilderte die Strafrechts-Professorin. Das sei im ursprünglichen Strafantrag nicht präzise genug dargelegt gewesen. Der Rat ist ein Beratungsgremium des jeweiligen Justizministers bzw. der jeweiligen Justizministerin in sogenannten "clamorosen" (mit öffentlichem Interesse verbundenen) Fällen.

Die Bedenken des Rats seien bei der Staatsanwaltschaft insofern angekommen, als eine Überprüfung durchgeführt worden sei, meinte Reindl-Krauskopf. Man habe einzelnen Punkten entsprochen, den Strafantrag konkretisiert und eingeschränkt. Teils habe die Staatsanwaltschaft aber die Dinge anders gesehen als der Rat - das sei auch durchaus möglich: Immerhin habe der Rat nicht den gesamten Akt. Seinen Bedenken könne ja durchaus auch dahingehend Rechnung getragen worden sein, dass man sich noch einmal das gesamte Beweismaterial angesehen habe und zum Schluss gekommen sei, dass dieses für eine Verurteilung ausreichend sei.

Überarbeiteter Strafantrag nicht erneut vorgelegt

Thematisiert wurde auch der Umstand, dass der überarbeitete Strafantrag nach einer Weisung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nicht erneut dem Weisungsrat vorgelegt wurde. Dies sei im Regelfall auch nicht üblich, meinte Reindl-Krauskopf. Mit seiner Äußerung habe der Rat ja bereits seine Bedenken klargemacht. Eine neuerliche Vorlage sei gesetzlich nicht zwingend. Weiteren Beratungsbedarf gebe es eigentlich nur bei technischen Umsetzungsschwierigkeiten oder neuen Sachverhaltsgrundlagen - das sei aber sehr selten. Ob solche im Fall Fuchs vorgelegen haben, könne sie schwer einschätzen.

(APA)

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