Vorarlberg

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bürgermeister von Bludenz

Symbolbild: Blick auf Bludenz
Symbolbild: Blick auf Bludenz (c) imago/PantherMedia, Thomas Vrisk
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Gegen Simon Tschann (ÖVP) soll wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt ermittelt werde. Grund ist ein Bauprojekt. Tschann bestreitet die Vorwürfe.

Gegen den Bürgermeister der Vorarlberger Bezirkshauptstadt Bludenz, Simon Tschann (ÖVP), wird offenbar wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das Landeskriminalamt untersuche, berichtete die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" unter Berufung auf die Anklagebehörde. Stein des Anstoßes ist ein Bauprojekt. Tschann sah alles rechtmäßig über die Bühne gegangen.

Die nunmehrigen Ermittlungen gehen laut dem Bericht auf einer Anzeige des Teams Mario Leiter (SPÖ Bludenz) zurück. Die Anzeige soll ursprünglich bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht worden sein. Dem Stadtchef wird vorgeworfen, einem Projekt eines Bauunternehmens in der Fohrenburgstraße trotz negativer Stellungnahme des Amtssachverständigen, die Baugenehmigung erteilt und seitens der Stadt als Grundeigentümerin der angrenzenden Straße eine Abstandsnachsicht gegeben zu haben. Das Unternehmen werde wiederum von der Kanzlei eines langjährigen Bludenzer ÖVP-Politikers anwaltlich vertreten.

Die geplanten Wohnblocks, so die Kritik, wiesen eine wesentlich höhere Baudichte auf als ortsübliche Gebäude. Das Landesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde eines Anrainers gegen das Bauvorhaben laut "NVT" jedoch abgewiesen. Auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz habe zwar Verfahrensfehler bemängelt, den Baubescheid aber nicht aufgehoben.

Die beiden letzteren Entscheidungen führte Bürgermeister Tschann auch gegenüber dem ORF Vorarlberg ins Treffen. Alles sei rechtmäßig und mehrfach geprüft worden, erklärte er. In der "NVT" nannte der ÖVP-Politiker den geplanten Bau wiederum "das am genauesten geprüfte Projekt österreichweit".

(APA)

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