Nach dem Auslaufen der telefonischen Krankmeldung schlägt die Österreichische Gesundheitskasse als langfristige Lösung eine Videokonsultation vor – für die Ärztekammer ist das ein Zeichen von Misstrauen gegenüber den Patienten. Sie will den Status quo beibehalten.
Einmal mehr geraten die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) aneinander und tragen einen Konflikt öffentlich aus. Diesmal geht es um die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung, die Ende Mai und somit zeitgleich mit der weitgehenden Aufhebung der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen ausläuft.
Die Ärztekammer will den Status quo beibehalten, schließlich habe er sich bewährt. Die ÖGK hingegen pocht auf eine „ärztliche Begutachtung“ und schlägt eine Krankschreibung per Videokonsultation vor. Hinter diesem eigentlich lösbaren Problem steckt in Wirklichkeit etwas ganz anderes.