Privatstiftungen

Stiftung in Liechtenstein: Mehr zu wissen, lohnt sich

Unter der Leitung von Eva Komarek (l.) diskutierten Thomas Zwiefelhofer, Johanna Niegel und Dimitar Hristov über Stiftungen in Liechtenstein.
Unter der Leitung von Eva Komarek (l.) diskutierten Thomas Zwiefelhofer, Johanna Niegel und Dimitar Hristov über Stiftungen in Liechtenstein.(c) Roland Rudolph
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Privatstiftungen. Erhalt von Vermögen über Generationen zählt zur Kernkompetenz des Finanzplatzes Liechtenstein

Im Rahmen der Finanztalk-Serie luden vorige Woche „Die Presse“ und Liechtenstein Finance zu einem informativen Meinungsaustausch zum Thema „Stiftungsstandort Liechtenstein“. Zahlreiche Repräsentanten der Finanzwirtschaft folgten den Referaten und der anschließenden Diskussionsrunde. Gastgeber Daniel Slongo, Co-Geschäftsführer von Liechtenstein Finance e.V., stellte in seiner Begrüßung den Finanzplatz Liechtenstein kurz vor. Der viertkleinste Staat Europas verfüge über große Kapitalkraft und wird deshalb regelmäßig mit dem Triple A, der höchsten Bonität eines Wirtschaftssubjekts, ausgezeichnet. Die währungsmäßige Bindung an den Schweizer Franken garantiere hohe Stabilität, als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten für Liechtenstein sämtliche EU-Regeln. Als weitere Kernkompetenz Liechtensteins bezeichnete Slongo den Erhalt von Vermögen über Generationen. Der Finanzplatz sei stark diversifiziert und auch innovativ, wie eines der ersten europäischen Blockchaingesetze beweist.

Darüber sprach Dominik Kujawski in seiner Keynote. Der diplomierte Treuhandexperte des Allgemeinen Treuunternehmens (ATU) führte in die Welt der Token und seine Bedeutung in der klassischen Stiftungswelt ein. Token sind übertragbare Informationen beispielsweise über Eigentum auf der Blockchain (eine dezentrale Datenbank). Ein wesentlicher Bestandteil der Tokens sind digitale Verträge, sogenannte Smart Contracts. „Die Tokenisierung bietet Sicherheit, Effizienz und sie ist vor allem kostengünstig“, erklärte Kujawski. „Token können bei der Bank als Garantie für einen Kredit verpfändet werden.“ Auch Kunstwerke, wie beispielsweise Gemälde, können „tokenisiert“ werden. 2021 habe erstmals die Tokenisierung eines Gemäldes in Liechtenstein stattgefunden.

Führender Standort

Im Anschluss daran hielt Thomas Zwiefelhofer, Mitglied des Group Boards der First Advisory Group, das erste Impulsreferat über Liechtenstein als den führenden Standort der Welt für gemeinnützige Stiftungen. Das bestätigte im März 2022 der Lilly-Index, eine Analyse für philanthropisches Engagement, der alle drei Jahre von der Indiana University durchgeführt wird. Zwiefelhofer hob hervor, dass das liechtensteinische Stiftungsrecht sehr liberal sei und erst 2009 unter Mitarbeit österreichischer Experten revidiert wurde. „In der Hauptstadt Vaduz ist großes Finanz-Know-how angesiedelt“, erklärte Zwiefelhofer. „In Kombination mit einer sehr schlanken staatlichen Verwaltung lassen sich wesentliche Behördenerledigungen innerhalb von drei Tagen bewältigen.“

Denken in Generationen

Johanna Niegel, Vizedirektorin bei ATU in Vaduz, schloss mit ihrem Impulsreferat „Denken in Generationen“ an die Ausführungen von Thomas Zwiefelhofer an. Laut Niegel brachte die Covid-19-Pandemie Familienfragen verstärkt ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Und hier vor allem die Tatsache, wie verletzlich Vermögen wären. Diese können sowohl externem Risiko, wie verfallenden Börsenkursen, aber auch internen Herausforderungen innerhalb der Familie ausgesetzt sein. Dazu zählen komplexe Familienverhältnisse nach Scheidungen, Krankheiten, Todesfällen oder ungeklärte Nachfolgeregelungen. „Corporate Governance wird in Familienunternehmen bereits professionell umgesetzt, wobei die Nachfolgeregelung hinterherhinke“, erläutert die Expertin. „Als geeignetes Mittel für die Nachfolgeplanung können Unternehemensträger-Stiftungen in Liechtenstein als Alternative zum Verkauf des Unternehmens in Betracht gezogen werden.“ Das Privatstiftungsgesetz sei in Liechtenstein seit 1926 in Kraft, 2008 reformiert worden und gegenüber dem österreichischen Privatstiftungsgesetz liberaler und privatautonomer. Niegel: „Durch den Wegfall der Zweckbeschränkung ergibt sich eine Vielzahl interessanter, flexibler Einsatzmöglichkeiten.“

Als Ausklang der Veranstaltung lud Moderatorin Eva Komarek (Styria Media Group) die Vortragenden zu einer Diskussionsrunde, die um Dimitar Hristov, Leiter der Steuerrechtspraxis im Wiener Büro von DLA Piper, als lokalen Experten ergänzt wurde.

International erfahrener

Hristov berichtete, dass das Image des Finanzplatzes Liechtenstein in den vergangenen Jahren sich verbessert hätte und das Fürstentum in Finanzgelegenheiten international erfahrener als Österreich agiere. Obendrein wäre die Kostenstruktur in Liechtenstein besser. Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein zahle sich ab einem Vermögen von rund 15 bis 20 Millionen Euro aus, empfiehlt Hristov: „Vor allem dann, wenn die Familie in der ganzen Welt verteilt ist. Aufgrund größerer Flexibilität in steuerrechtlichen Gründen ist der Standort Liechtenstein dafür besser geeignet als Österreich.“

Information

Liechtenstein Finance e.V
Äulestrasse 30
LI-9490 Vaduz

Tel. +423 239 63 20
info@finance.li
Web: finance.li


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