Was ab heute gilt

Wien: Maske am Bahnhof, aber nicht im Bahnhofsshop

Mit 1. Juni fällt die Maskenpflicht im Handel, in des öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Behindertenhilfe. Wien bleibt allerdings strenger. In Zügen und am Bahnhof führt das zu kuriosen Szenen.

Im gesamten Handel, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Behindertenhilfe muss ab sofort keine Maske mehr getragen werden. In vulnerablen Bereichen, wie Krankenhäusern, Kuranstalten und Arztpraxen, bleibt die Maskenpflicht weiter aufrecht.

Etwas anders ist die Situation in Wien.  Hier muss die FFP2-Maske auch weiterhin in Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen getragen werden. Das wird an Stationen, wenn sie über Geschäfte oder gar Einkaufszentren verfügen, zu kuriosen Szenen führen. Denn während man am Bahnhof die FFP2-Maske tragen muss, kann man sie fallen lassen, wenn man dort in ein Geschäft geht. Bei der Rückkehr in die Bahnhofshalle ist die Maske dann wieder zu tragen.

Maske in Fernzügen ab Wiener Stadtgrenze

Auch in Fernzügen ist die Maske anzulegen. Das heißt, die wenigen Minuten in Wien muss der Schutz getragen werden. Sobald aber die Stadtgrenze erreicht ist, kann man mit denselben Passagieren im selben Waggon ohne weiterfahren.

"Wir haben schon so viel kontrolliert, wir werden das auch noch schaffen", blieb ein ÖBB-Sprecher am Rande eines Hintergrundgesprächs guter Dinge. In den überregionalen Zügen nach Wien wird es Durchsagen zur Maskenpflicht in der Bundeshauptstadt im öffentlichen Verkehr geben. Wien hat für die Öffis auf dem Bundesgebiet eine strengere Regelung getroffen, als es die Mindestvorgabe des Bundes besagt - daher der Unterschied.

(APA)

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