Einigung

EU-Kommission gibt grünes Licht für Corona-Hilfen an Polen

APA/AFP/KENZO TRIBOUILLARD
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Vorangegangen war ein monatelanger Streit über die polnischen Justizreformen.

Die EU-Kommission hat sich nach monatelangem Streit mit der polnischen Regierung auf einen Plan für die Auszahlung milliardenschwerer Corona-Hilfen verständigt. Das teilte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni am Mittwoch mit. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen werde an diesem Donnerstag in Warschau sein und Details der Einigung vorstellen. Vorangegangen war ein erbitterter Streit über die polnischen Justizreformen.

Sie beschneidet nach Ansicht von Kritikern die Unabhängigkeit polnischer Richter. Von der Leyen hatte stets gefordert, dass entscheidende Reformen zurückgenommen werden. Bis Polen tatsächlich Geld aus dem 800 Milliarden Euro schweren Corona-Fonds erhält, wird es allerdings noch dauern. Zunächst muss das Land in dem Aufbauplan vereinbarte Zwischenziele erreichen.

Aufbauplan bereits im Mai 2021 eingereicht

Polen hatte seinen Corona-Aufbauplan bereits im Mai 2021 eingereicht. Um Geld aus der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) der EU zu erhalten, müssen Mitgliedstaaten einen Plan mit Investitions- und Reformvorhaben vorlegen, der eigentlich innerhalb von zwei Monaten von der Kommission beurteilt werden sollte. Die Genehmigung des polnischen Plans wurde allerdings verschoben. Der EU-Kommission zufolge kann Polen 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen sowie zusätzlichen 11,5 Milliarden Euro an Krediten erhalten. Nun muss noch der Rat der 27 EU-Staaten den polnischen Plan billigen.

Der Streit um die polnische Justizreform zwischen Brüssel und Warschau stand dem jedoch im Weg und wurde teils erbittert geführt. Noch im Oktober kam es im Straßburger Europaparlament zur persönlichen Konfrontation zwischen von der Leyen und dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki. Schließlich gab Warschau nach, das polnische Parlament beschloss am Donnerstag die Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof.

(APA)

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