Sterbehilfe

Bis März richteten nur zwei Personen eine Sterbeverfügung ein

APA (Barabara Gindl)
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Seit Anfang des Jahres ist die Regelung für die Sterbehilfe in Kraft. Bislang wird es allerdings kaum genützt. Denn das Gesetz funktioniere in der Praxis nicht so, wie es sollte.

Das seit Jahresbeginn geltende Sterbeverfügungsgesetz findet bisher kaum Anwendung. Wie Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos mitgeteilt hat, haben in den ersten drei Monaten dieses Jahres nur zwei Menschen eine Sterbeverfügung errichtet. Dabei handelte es sich um eine Person in Wien und eine in Kärnten. Sieben Menschen haben ein ärztliches Aufklärungsgespräch geführt: Fünf in Kärnten, je eine in Wien und Salzburg.

Seit Anfang des Jahres ist die Regelung für die Sterbehilfe in Kraft. Demnach können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Dafür sind aber Aufklärungsgespräche mit Ärztinnen oder Ärzten verpflichtend. Zwei Medizinerinnen oder Mediziner müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte. Einer der beiden muss über eine palliativmedizinische Ausbildung verfügen. Die Errichtung der Sterbeverfügung erfolgt durch einen Notar.

Gesetz funktioniert nicht so, wie es soll

Bei den Patientenanwaltschaften sind von Jänner bis März 174 Anfragen im Kontext des Sterbeverfügungsgesetzes eingelangt, berichtet Sprecher Gerald Bachinger. "Ein Großteil davon sei auch als Beschwerde zu sehen, weil die Patientenanwaltschaften diese Personen darüber informierten, dass wegen fehlender Personalressourcen aktuell keine Sterbeverfügungen errichtet werden könnten", heißt es in der Anfragebeantwortung Rauchs, über die am Mittwoch auch "Der Standard" berichtete.

Der Anwalt der einstigen Beschwerdeführer, Wolfram Proksch, hatte bereits Ende März angekündigt, sich nochmals an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden zu wollen. Denn das Gesetz funktioniere in der Praxis nicht so, wie es sollte. Die Politik hatte die Möglichkeit zum assistierten Suizid erst nach einem Erkenntnis des VfGH geschaffen. Das Höchstgericht hatte das bis dahin strenge Verbot der Hilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt.

Begleitend zum Sterbeverfügungsgesetz wurde auch ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen. In einer weiteren Anfragebeantwortung bestätigt Rauch, dass der Bund dafür wie vorgesehen heuer 21 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Im kommenden Jahr soll der Betrag laut Gesetz auf 36 Millionen Euro und 2024 auf 51 Millionen Euro ansteigen.

(APA)

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