Österreichs Anstalten für „geistig abnorme Rechtsbrecher“ sind überfüllt. Die Einweisungs-Zahlen steigen. Reformen lassen seit Jahren auf sich warten.
Die Zahlen bei den Anstalts-Einweisungen von Straftätern steigen und steigen. Vor fünf Jahren (Stichtag 1. Jänner 2017) wurden bundesweit 422 Personen gezählt, die eine mit mehr als einem Jahr Haft bedrohte Straftat unter dem Einfluss einer psychischen Krankheit begangen hatten und daher – als zurechnungsunfähig – in eine geschlossenen Anstalt eingewiesen worden waren. Heuer (Stichtag 1. Jänner) waren es bereits 793. Dazwischen gab es eine kontinuierliche Steigerung (2018: 498, 2019: 543, 2020: 613, 2021: 695).
Bei Tätern, die zwar zurechnungsfähig sind, die aber dennoch unter dem Einfluss einer höhergradigen „geistigen oder seelischen Abartigkeit“ gehandelt haben, sind die Zahlen ebenso nach oben gegangen. 2017 saßen 385 solche Personen in Anstalten, im laufenden Jahr sind es 564. Zwischen diesen beiden Vergleichsjahren kletterten auch hier die Zahlen immer höher (2018: 386, 2019: 423, 2020: 461, 2021: 514).