Richtlinie

Wenn ESG zum „guten Recht“ wird

(c) Marin Goleminov
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Je größer der ökologische Fußabdruck, desto mehr drückt der Schuh. Unternehmen sind gefordert, nachhaltig zu wirtschaften. Wie sich Rechtsabteilungen darauf vorbereiten.

Mehr als 40 Prozent der Gen Z (1995 bis 2003 Geborene) und Millennials (1983 bis 1994 Geborene) beschreiben die Klimakrise als ihre größte Sorge, geht aus der „Global Gen Z & Millennial Survey“ von Deloitte hervor. Arbeitgeber sind gefordert, darauf zu reagieren. Auch, weil die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bis 2050 klimaneutral zu werden. „Unternehmen müssen sich mit Umweltschutz auseinandersetzen“, sagt Tamara Kapeller, Aufsichtsrätin der Bawag Group, „denn die EU-Taxonomie ist einheitlich, gilt unmittelbar und überstaatlich.“

Rechtsabteilungen stünden nun in der Pflicht, Anwendungsbereiche auszuweiten, CSR-Daten zu sammeln, aufzubereiten und offenzulegen.
Je nach Branche sind unterschiedliche Kennzahlen zu beachten: Für Banken beispielsweise ist die Green Asset Ratio wesentlich – also der Anteil an nachhaltigen Aktivitäten im Verhältnis zur gesamten Wirtschaftstätigkeit.

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