Prozess

„Geld gegen Posten“: Strache erneut vor dem Strafgericht

Heinz-Christian Strache wieder auf der Anklagebank (im Hintergrund v. li. die Anwälte Johann Pauer und Andreas Pollak).
Heinz-Christian Strache wieder auf der Anklagebank (im Hintergrund v. li. die Anwälte Johann Pauer und Andreas Pollak).APA/Helmut Fohringer
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Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache muss sich wegen parteipolitischen Postenschachers und verdeckter Parteispenden verantworten. Mitangeklagt ist der Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz.

Sie mahlen bekanntlich langsam, die Mühlen der Justiz. Und auch die Bilder gleichen einander: Noch immer herrscht im Straflandesgericht Wien Maskenpflicht. So wie voriges Jahr, beim ersten Strache-Prozess. Und die Vorwürfe haben sich auch kaum geändert. Wieder geht es um mutmaßlich verdeckte Spenden für die FPÖ. Und, so erklärt die Anklage, um „finanzielle Gefälligkeiten“ und um „persönliche Bekanntschaften“, mit einem Wort: um „Korruption“.

Also musste der frühere Vizekanzler Heinz-Christian Strache (52) am Montag erneut auf der Anklagebank Platz nehmen. Neben ihm sein Freund, der Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz (52). Bestechlichkeit bzw. (spiegelbildlich) Bestechung wird den beiden Männern vorgeworfen. Beide bekennen sich nicht schuldig.

War Strache beim letzten Mal vorgeworfen worden, einem befreundeten Privatklinik-Betreiber zur Aufnahme in den Finanzierungs-Fonds für Privatkliniken verholfen zu haben, so ging es diesmal um einen Aufsichtsratsposten. Und zwar für Stieglitz.

Strache machte sich laut Anklägerin Silvia Thaller von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) für seinen Freund stark. Dieser wurde letztlich unter Türkis-Blau Aufsichtsrat der staatlichen Autobahn-Gesellschaft Asfinag (die ÖBB, so gibt Stieglitz zu, wären ihm lieber gewesen).

Der Immobilienunternehmer hatte wiederholt an den FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“, den „Verein zur Reform der politischen Kultur in Österreich“, gespendet. Die Anklage hebt hervor, dass auch 10.000 Euro zwischen Juni und August 2018 in fünf Tranchen flossen. Also zu einer Zeit, als Strache bereits FPÖ-Vizekanzler war. Wer einen Vorteil für sich oder einen Dritten annehme, mache sich strafbar, erläuterte die Anklägerin die Rechtslage.

Zum Geburtstag nach Dubai

Dem über das Ibiza-Video bzw. über diverse Handy-Chats gestolperten und dann tief gefallenen Ex-FPÖ-Chef werden nun aber noch andere Arten der Zuwendungen angekreidet: Er und seine Frau wurden – ebenso wie der einstige FPÖ-Verkehrsminister Norbert Hofer und dessen Frau – von Stieglitz im Jänner 2018 zu einer Veranstaltung eingeladen. Die Eingeladenen nahmen aber nicht an.

2019 lud der Immobilien-Entwickler Strache und Hofer zu seinem 50. Geburtstag nach Dubai ein. Dazu korrigierte Stieglitz nun: „Ich habe nicht den Vizekanzler und den Verkehrsminister eingeladen, sondern meine Freunde, den Heinz-Christian und den Norbert.“
Weder Strache noch Hofer flogen tatsächlich nach Dubai. Allerdings habe Strache die Einladung zunächst angenommen, wetterte WKStA-Vertreterin Thaller. „Die spätere Absage macht es nicht straflos. Ob er die Reise antritt, ist für die strafrechtliche Beurteilung belanglos.“

Hofers Unrechtsbewusstsein

Der Unterschied zu Hofer? Anders gefragt: Warum ist Hofer nicht mitangeklagt? Nun, gegen den Ex-Minister wurde auch ermittelt. Das Verfahren wurde eingestellt. Stattdessen soll Hofer am Freitag als Zeuge aussagen. Die Differenz zu Strache laut Anklägerin: „Hofer sagte nach Erhalt der Einladung ab. Dieses Unrechtsbewusstsein fehlte Strache komplett. Er plante bereits die Reise.“

Der Verteidiger von Stieglitz, Andreas Pollak, wies aber darauf hin: „Hofer ließ zuerst die Compliance prüfen, ehe er absagte.“ Es sei nicht so gewesen, dass Hofer sofort einen Bestechungsversuch angenommen und Alarm geschlagen habe. Alsdann legte Pollak dar, dass Stieglitz ganz unabhängig von irgendwelchen Einladungen in den Aufsichtsrat der Asfinag kam.

„Ein Straßenbauunternehmen baut Straßen. Und hier liegt die Qualifikation des Immobilienunternehmers Doktor h. c. Stieglitz.“ Alsdann zeigte der Anwalt per Powerpoint-Präsentation, welche Immobilienprojekte sein Klient bereits abgewickelt hat. Und er dokumentierte auch gemeinsame Aktivitäten der beiden Männer. Stieglitz und Strache seien gute, alte Freunde. Nach „Ibiza“ habe der Unternehmer den zurückgetretenen Strache in sein Haus in Südfrankreich eingeladen. Und dazu geschrieben: „Steh wieder auf. Ich hab dich lieb.“

Ins gleiche Horn stieß auch Straches Anwalt Johann Pauer. Er erinnerte eingangs daran, dass der Ex-FPÖ-Frontmann vorigen Sommer zwar wegen Bestechlichkeit verurteilt worden war (Strafe: 15 Monate bedingte Haft), dass dieses Urteil aber nicht rechtskräftig sei. Der parallel dazu ergangene Teilfreispruch sei aber – und das habe die Anklägerin in ihrem Eröffnungsvortrag nicht erwähnt, sehr wohl rechtskräftig. Die Vorwürfe gegen Strache würden ins Leere gehen. Da die beiden Männer eben alte Freunde seien, dürfe man Einladungen nicht als Vorteil sehen, nicht als unredliches Versprechen, sondern als Zeichen „freundschaftlicher Verbundenheit“. Weiter: „Mit der Amtsträger-Eigenschaft hatte das nichts zu tun.“ Strache sei daher vom Vorwurf der Bestechlichkeit (Strafdrohung: sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis) freizusprechen.

„Eine Hand wäscht die andere"

Die Oberstaatsanwältin der WKStA hielt energisch dagegen. Die zentrale Frage sei: „Hätte Stieglitz einen Posten in einem Aufsichtsrat auch bekommen, wenn er sich nicht das Wohlwollen des Vizekanzlers erkauft hätte? Diese Frage ist klar mit Nein zu beantworten.“ Das Prinzip habe gelautet: „Geld gegen Posten.“ Oder: „Eine Hand wäscht die andere.“
Richterin Mona Zink nahm alsdann Stieglitz ins Verhör: Sie ging mit ihm diverse Chats durch, worauf der Befragte (er durfte beim Reden seine Maske abnehmen) bald meinte: „Frau Rat, mir raucht der Kopf, ich muss das sehen, dann kann ich dazu etwas sagen.“

Und dann: „Die Anklage basiert auf Mutmaßungen und stellt die tatsächlichen Umstände falsch da.“ Viele Chats würden von der Anklage immer für ihn „negativ ausgelegt“, ergänzte der aus Oberösterreich stammende Beschuldigte, der früher unter anderem als Sportjournalist gearbeitet hatte. „Hat für Sie ein denkmöglicher Konnex zwischen der Spende und einem Aufsichtsratsposten bestanden?“ brachte die Richterin die Sache auf den Punkt. Der Befragte verneinte dies.

Von Strache selbst war außer einem „Nicht-schuldig“ am Anfang und ein paar dürftigen Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen vorerst nicht viel zu hören. Auf die Eingangsfrage nach seinem Beruf antwortete der frühere Vizekanzler: „Ich bin selbstständig und angestellt.“ Darauf die Richterin: „Als was sind Sie angestellt?“ Der Beschuldigte: „Als Unternehmensberater.“ Die Frage nach seinem Vermögen blockte der 52-Jährige ab: „Dazu mache ich keine Angaben.“

Prozessplan bereits überdehnt

Am Dienstag wird die Verhandlung fortgesetzt. Das Urteil war ursprünglich für Ende Juli vorgesehen. Aber bei Zeugen seien mittlerweile Terminprobleme aufgetaucht, gab die Richterin bekannt.
Im Klartext: Schon am ersten Tag stand fest, dass der Prozessplan nicht hält. Und dass es auch im August mindestens einen Termin geben wird.

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