Viele Anleger, die russische Titel im Depot haben, stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Soll man Hinterlegungsscheine jetzt in die Basisaktien tauschen - und ist das überhaupt umsetzbar?
Wien. Sich aus dem russischen Markt zurückzuziehen – das erweist sich nicht nur für internationale Unternehmen als schwierig: Anlegerinnen und Anleger, die russische Aktien halten und sich gern davon trennen würden, stoßen erst recht auf unüberwindbare Hürden. Und das liegt nicht nur daran, dass Russland ausländische Marktteilnehmer bis auf Weiteres vom Börsenhandel ausschließt.
Westliche Privatanleger haben meist keine russischen Originalaktien im Depot, sondern Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an den Aktien verbriefen – sogenannte ADRs oder GDRs (American bzw. Global Depositary Receipts). Diese wurden aufgelegt, um den Handel russischer Titel im Westen überhaupt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Auch diese Papiere kann man jedoch derzeit faktisch nicht veräußern, der Börsenhandel damit ist ebenfalls ausgesetzt.