Sachspenden

Wahlkampf-Inserate: FPÖ soll 41.250 Euro Strafe zahlen

Archivbild aus dem EU-Wahlkampf 2019
Archivbild aus dem EU-Wahlkampf 2019APA/ROBERT JAEGER
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Stein des Anstoßes sind Wahlkampfinserate der Europafraktion ENF und des Salzburger Gemeinderatsklubs, die von der Partei nicht als Sachspenden gemeldet wurden.

Die FPÖ soll wegen nicht deklarierter Parteispenden 41.250 Euro Geldbuße bezahlen. Das hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt entschieden. Stein des Anstoßes sind Wahlkampfinserate der Europafraktion ENF und des Salzburger Gemeinderatsklubs, die von der Partei nicht als Sachspenden gemeldet wurden. Erspart bleibt der FPÖ eine neuerliche Verurteilung wegen der beiden Buchhalterinnen der Partei, die großteils vom FPÖ-Bildungsinstitut bezahlt werden.

Dass die blaue Parteiakademie den Großteil der Gehälter der beiden Buchhalterinnen bezahlt, ist schon länger bekannt. Weil es sich dabei aus Sicht des Rechnungshofes um unzulässige Sachspenden des FPÖ-Bildungsinstituts (FBI) an die Mutterpartei handelt, setzte es für die Jahre 2017 und 2018 bereits zwei Geldbußen von insgesamt 190.000 Euro. Für das Jahr 2019 fand der UPTS die Kostenteilung aber in Ordnung. Dass das "FBI" zwei Drittel der Personalkosten stemmte, war demnach wegen des dort höheren Arbeitsaufwands zulässig.

Viermal für Vilimsky inseriert

Mutmaßlich nicht in Ordnung war dagegen der Umgang mit Wahlkampfinseraten der Europafraktion ENF sowie des Salzburger Gemeinderatsklubs im Jahr 2019. Erstere inserierte im EU-Wahlkampf viermal für den FPÖ-Spitzenkandidaten Harald Vilimsky in der Tageszeitung "Heute", zweiterer schaltete im Gemeinderatswahlkampf sieben Inserate in den "Salzburger Nachrichten".

Aus Sicht von Rechnungshof und Senat hätten die Inserate als Sachspenden gemeldet werden müssen. Weil die FPÖ diese Meldung unterlassen hat, soll sie für die beiden Inseratenpakete nun Geldbußen von 15.000 Euro bzw. 26.250 bezahlen. Ob die Partei bezahlt oder Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhebt wird nach Angaben eines Sprechers nun geprüft.

(APA)

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