Prozesstag 3

Als Hofer Minister war und Strache "seine Wünsche äußerte"

Der Dritte Nationalratspräsident und einstige Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) am Freitag vor Beginn des Verhandlungstages.
Der Dritte Nationalratspräsident und einstige Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) am Freitag vor Beginn des Verhandlungstages.APA/ROLAND SCHLAGER
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Ex-Vizekanzler Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Ex-Infrastrukturminister Hofer und FPÖ-Bundesgeschäftsführer Weixelbaum nahmen dazu Stellung. Die „Presse“ berichtete live.

Jeder hat Wünsche – privater wie beruflicher Natur. Was aber, wenn ein Vizekanzler Wünsche personeller Natur hegt? Darf er sie äußern, sich für deren Erfüllung einsetzen? Diese Fragen hatte Norbert Hofer (FPÖ) am Freitag im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu beantworten. Als Zeuge, nicht als Beschuldigter wohlgemerkt. Denn: Der nunmehrige Dritte Nationalratspräsident hatte zu Zeiten der türkis-blauen Bundesregierung den Posten des Infrastrukturministers inne und als solcher das Pouvoir, Aufsichtsräte in staatlichen Unternehmen zu besetzen. Ein Recht, von dem er Gebrauch machte.

So geschehen im Fall Siegfried Stieglitz. Der Oberösterreicher, der sich nach einem abgebrochenen Jusstudium in der Immobilienbranche selbstständig gemacht und später mit Strache Freundschaft geschlossen hat, wurde von Hofer im März 2018 in den Aufsichtsrat der Asfinag gerufen. Die Frage ist nur: Warum?

Geht es nach der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschah dies im Gegenzug für 10.000 Euro, die Stieglitz nach der Nationalratswahl 2017 an den FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“ gespendet hat. „Es geht also um Postenschacher“, so Oberstaatsanwältin Silvia Thaller. Stimmt nicht, kontern die Angeklagten. Es handele sich um falsche, weil „konstruierte Vorwürfe“. Er habe niemanden bestochen – weder mit Geld noch mit Einladungen, beteuert Stieglitz. So sieht das auch Strache: Er habe sich nicht bestechen lassen, sondern Stieglitz als geeignet erachtet und daher seinen Namen vorgeschlagen. In anderen Worten: Es gilt die Unschuldsvermutung.

„Das hätte eine schlechte Optik ergeben“

Strache „hat Wünsche geäußert“, bestätigte am Freitag Hofer, „aber es gab nie ein 'Wenn du das nicht tust, dann'“. Wohl aber gab es „sehr viele Positionen zu besetzen; wir waren auf der Suche nach Leuten, die inhaltlich ähnlich aufgestellt waren wie der Minister“, schilderte er die ersten Monate der Regierungstätigkeit. Immerhin habe man einige Projekte realisieren wollen und dafür die richtigen Köpfe gebraucht.

Vorschläge habe auch der Regierungspartner eingebracht – entsprechend eines als „Gentlemen's Agreement“ konzipierten Sideletters zum Koalitionsabkommen. Soll heißen: Im Einflussbereich der blauen Ministerien standen zwei Drittel der Posten der FPÖ zu, der ÖVP eines – und vice versa. Die finale Entscheidung, wer Aufsichtsrat werde, habe dann aber der jeweilige Minister getroffen. Deswegen sei Stieglitz auch nur Asfinag-, nicht aber ÖBB-Aufsichtsrat geworden. Denn: Für letzteren Posten sei er vom dortigen Aufsichtsratsvorsitzenden als ungeeignet erachtet worden.

Abermals quergestellt hat sich Hofer bei einem weiteren Anliegen von Stieglitz: Als ihn dieser im Jahr 2019 zu seinem 50. Geburtstag eingeladen habe, habe er abgesagt, sagte Hofer. Der Grund: „Es war schnell klar, dass das im Ausland, in Dubai oder in Abu Dhabi stattfinden wird.“ Und dass Stieglitz Reise und Aufenthalt der Gäste bezahlen wollte. „Das hätte eine sehr schlechte Optik ergeben“, erinnerte sich der Ex-Minister. Ob er einen Konnex zwischen der Einladung und Aufsichtsrat-Ernennungen gesehen habe?, fragte Richterin Mona Zink. „Nein“, antwortete Hofer, der Strache weder beim Kommen noch beim Verlassen des Saales einen Blick zuwarf.

Häufiger in dessen Richtung blickte danach Johann Weixelbaum, damals wie heute freiheitlicher Bundesgeschäftsführer. Sein Auftritt als Zeuge dauerte deutlich kürzer als jener Hofers, brachte aber weit mehr Missverständnisse mit sich: War „Austria in Motion“ eine Vorfeldorganisation der FPÖ?, wurde Weixelbaum gefragt. Seinem „Empfinden nach“ ja, sagte er erst, um sich kurz darauf auf Nachfrage von Straches Anwalt Johann Pauer zu korrigieren: Keine Vorfeldorganisation, habe er natürlich gemeint.

Eine Präzisierung gab es übrigens auch von Hofer: Ob er Stieglitz heute auch zum Aufsichtsrat machen würde? „Wiederbestellen ist eine andere Sache“, meinte er. Da müsse man schon die Entwicklungen seither beachten.

Der Liveticker zum Nachlesen:

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