EU-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella empfiehlt dem Gerichtshof, die Pflicht zur Auskunft über weitergegebene Daten weit zu fassen.
In der Affäre um die Sammlung und Weitergabe von Daten durch die österreichische Post wird es für das mehrheitlich im Staatseigentum stehende Unternehmen enger: Giovanni Pitruzzella, Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg, hat sich in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen dafür ausgesprochen, die Auskunftspflicht der Post umfassender auszulegen, als diese gemeint hatte.
Vor drei Jahren war bekannt geworden, dass die Post diverse Daten – unter anderem über die angenommene Parteipräferenz – ihrer Kunden gesammelt und an andere Unternehmen weitergegeben hatte. Einer der Betroffenen verlangte daraufhin unter anderem Auskunft darüber, wer die konkreten Empfänger der über ihn gesammelten Daten war.