Strafzahlungen

Parteiengesetz: Mehr als drei Millionen Euro Bußgeld verhängt

In den vergangenen Jahren verstießen ÖVP, SPÖ und FPÖ mehrmals gegen Obergrenzen. Nur Neos und Grüne hielten sich daran.

Wien. Seit zehn Jahren gibt es das aktuelle Parteiengesetz, wiederholt hat dieses auch zu Verstößen der Parlamentsparteien und zu Bußgeldforderungen von über drei Millionen Euro geführt.

Ein Überblick über die bisherigen Geldbußen gegen die Parlamentsparteien zeigt, dass der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt bisher 35 Verstöße gegen die Regeln im Parteiengesetz sanktioniert hat. Für alle drei Parteien wurden knapp 3,1 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt. Die höchsten Strafzahlungen gab es für die ÖVP. Nicht alle sind rechtskräftig.

Die ÖVP musste bislang die höchste Einzelsumme bestreiten: Allein für die massive Überschreitung der Wahlkampfkosten in den Jahren 2013 und 2017 wurden 1,2 Millionen Euro Strafe fällig. Ob die Kostengrenze bei der Nationalratswahl 2019 gehalten hat, lässt der Rechnungshof derzeit erst noch prüfen. Den Rechenschaftsbericht hat die ÖVP zuvor erst mit Verzögerung eingereicht. Unter Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz wurden im Nationalratswahlkampf 2017 rund 13 statt der erlaubten sieben Millionen Euro ausgegeben. Dafür bekam die ÖVP eine Geldbuße von 800.000 Euro aufgebrummt. Zuvor hatte die ÖVP schon für die Nationalratswahl 2013 eine Strafe von 300.000 Euro bezahlen müssen. Für die niederösterreichische Landtagswahl 2013 waren es weitere 100.000 Euro.

Die zweithöchste Einzelstrafe kassierte das Team Stronach. Die Partei des austro-kanadischen Multimillionärs Frank Stronach begann ihre kurze Nationalratskarriere 2013 ebenfalls mit deutlich überschrittenen Wahlkampfkosten. Die Partei musste dafür 567.000 Euro zahlen.

Strafen wegen zu hoher Wahlkampfkosten kassierten auch die FPÖ (372.000 Euro für die Nationalratswahl 2017) sowie die SPÖ (einmal 15.000 und einmal 30.000 in den Jahren 2013 und 2017). Gravierende Verstöße gegen die Parteispendenregeln betreffen im Fall der FPÖ die Finanzierung der Facebook-Seite von Ex-Obmann Heinz-Christian Strache durch den Freiheitlichen Parlamentsklub (185.000 Euro) sowie die Querfinanzierung der Buchhalterinnen der Partei durch die Parteiakademie (189.500 Euro).

Bei der SPÖ wurde ein nicht gemeldetes Personenkomitee für den Kärntner Landeshauptmann, Peter Kaiser, (102.000 Euro) geahndet. In einem Fall betrifft die Strafe nicht nur die SPÖ allein: Gemeinsam mit der ÖVP wurde sie für Seegrundstücke, die das Land Oberösterreich günstig an die jeweilige Parteijugend verpachtet hat, sanktioniert. Die SPÖ bekam dafür bisher 135.000 Euro Bußgeld aufgebrummt, im Fall der ÖVP waren es 140.000 Euro.

Grüne und Neos bisher ohne Ahndung

Beide Strafzahlungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig, weil noch Höchstgerichtsentscheidungen ausständig sind. Zwei der aktuell im Parlament vertretenen Parteien fallen unterdessen positiv auf: Keinerlei Verstöße wurden vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat bisher bei den Grünen und den Neos festgestellt.

(APA)

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