Salzburg

Mädchen durch Berührungen und Blicke gestört: Zeichenlehrer suspendiert

Verdacht schwerer Dienstpflichtverletzung genügt für sichernde Maßnahme, bestätigt der VwGH.

Wien. Hat er oder hat er nicht? Die Aussagen über das Verhalten eines Lehrers für Bildnerische Erziehung (BE) an einem Salzburger Gymnasium könnten kaum widersprüchlicher sein. Genauer: zwischen dem, was auf der einen Seite Jugendliche über Berührungen und Blicke berichteten, die sie als sehr störend empfanden, und dem, was auf der anderen Seite der mittlerweile pensionierte Lehrer dazu sagte.

Aber reichten die Vorwürfe für eine Suspendierung des heute 65-jährigen Pädagogen? Darüber gingen auch die Einschätzungen von Bildungsdirektion, Bundesdisziplinarbehörde und Bundesverwaltungsgericht auseinander, doch ist jetzt die richterliche Entscheidung zu Gunsten der sichernden Maßnahme auch höchstgerichtlich gebilligt.

Sechs Schülerinnen der 1c und ein Schüler hatten sich voriges Jahr über den Zeichenlehrer beschwert: Er suche auffällig die körperliche Nähe der Mädchen und lege oft eine Hand auf ihre Köpfe und Oberarme; eine Schülerin habe er öfter mit beiden Händen an der Hüfte berührt, einer anderen auffällig auf das Gesäß geschaut, zwischen zwei Mädchen habe er sich hineingedrängt.

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