Gewessler will Windkraftanlagen auch ohne Widmung

In Vorarlberg, Tirol und Salzburg gibt es keine Windräder.
In Vorarlberg, Tirol und Salzburg gibt es keine Windräder.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Klimaschutzministerin Leonore Gewessler will mit einem neuen Gesetz den Druck auf die Länder erhöhen, Windräder aufzustellen. 95 Prozent davon stehen im Burgenland, in Niederösterreich oder der Steiermark.

Das Klimaschutzministerium will die Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Bau von Windkraftanlagen weiter beschleunigen. Zukünftig sollen Anlagen in Bundesländern ohne Energieraumplanung auch ohne Widmung gebaut werden dürfen, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Montag.

Bisher haben nur das Burgenland, Niederösterreich und die Steiermark eine entsprechende Energieraumplanung. "Dort stehen auch 95 Prozent der Windrädern", sagte IG-Windkraft-Geschäftsführer, Stefan Moidl in der Pressekonferenz. In Oberösterreich gebe es 30 Windräder, in Kärnten derzeit 2 und 10 würden gerade gebaut, "sonst gibt es ja keine Windräder". Begründung gebe es dafür keine, auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg gebe es Standorte, die sowohl von den Windverhältnissen als auch in Bezug auf den Naturschutz "hervorragende Möglichkeiten" für den Bau von Windkraftanlagen bieten würden.

Die fehlende Energieraumplanung in einigen Bundesländern führe dazu, dass es dort oft keine ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen gebe und entsprechend auch keine Widmungen, "das blockiert und hindert den Ausbau", sagte Gewessler. Geht es nach dem Vorschlag des Klimaschutzministeriums, soll deshalb zukünftig in Bundesländern ohne Energieraumplanung keine Widmung für Erneuerbaren-Anlagen mehr notwendig sein. Stattdessen soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch ohne Widmung starten, der Standort werde dann dort geprüft. In Ländern mit Energieraumplanung werde weiterhin nur in den ausgewiesenen Zonen gebaut.

Mehrfachprüfungen streichen

Außerdem gebe es derzeit Regelungen, die dazu führen, dass manche Fragen im Laufe des Verfahrens mehrfach geprüft würden, so Gewessler. Das sei beispielsweise beim Landschaftsbild der Fall: Bereits in der Zonierung werde geprüft, ob eine Anlage das Landschaftsbild stört, im UVP-Verfahren müsse dann nochmals nachgewiesen werden, dass das nicht der Fall ist. "Diese Hürde können wir uns sparen", sagte die Ministerin. Weiters will Gewessler im UVP-Gesetz festschreiben, dass die Energiewende ein besonders hohes öffentliches Interesse hat.

Bei den Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge des Klimaschutzministeriums, die, wie die UVP-Novelle, noch regierungsintern abgestimmt werden müssen. Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es noch nicht. Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sei das Ziel, 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 aber festgeschrieben, und man brauche jetzt eine Energieraumplanung, die geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen. Gewessler geht deshalb davon aus, dass "wir die drei Maßnahmen rasch umsetzen können".

(APA)

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